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Auszug - Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes, Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 29.09.2014  

 
 
6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 4.2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
III/054/2015 Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes, Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 29.09.2014
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Technischer Beigeordneter Lurweg erörtert die Vorlage. Ratsherr Kehren weist darauf hin, dass der ursprüngliche Antrag der SPD Fraktion aus dem Jahr 2011 nicht bearbeitet wurde. Hier sollte ein Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes gefasst werden. Die Ausschussmitglieder erklären, dass bei der Auswahl des Standortes die Interessen der Anwohner zu berücksichtigen seien und der Aufwand für die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes überschaubar gehalten werden sollte. Technischer Beigeordneter Lurweg verweist auf Qualitätsstandards, die noch zu formulieren sind und die bei der Errichtung eingehalten werden müssen. Man könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersehen, ob ein Bebauungsplanverfahren erforderlich wird mit den entsprechenden Beteiligungsverfahren.

 

Ratsherr Kehren trägt einen weitergehenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung vor:

 

a)     Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz, möglichst in der Nähe der Kernstadt, Stellplätze für Wohnmobile und Campingbusse mit Ver- und Entsorgungsstation sowie Stromversorgung einzurichten.

b)     Zur Umsetzung wird aus dem Grundstück Gemarkung Erkelenz, Flur 6, Flurstück 650 an der Roermonder Straße eine Teilfläche (ehemalige Bolzplatzfläche) für die Einrichtung einer Wohnmobilstellplatzanlage zur Verfügung gestellt.

c)     Die Verwaltung wird zunächst beauftragt, mit potenziellen Interessenten für die Errichtung und den Betrieb solch einer Anlage die erforderlichen Gespräche zum Abschluss eines Pachtvertrages zu führen und die notwendigen bauplanungsrechtlichen und erschließungstechnischen Voraussetzungen zu prüfen. Zum Abschluss eines Pachtvertrages ist ein Gesamtkonzept für die geplante Anlage vorzulegen.

d)     Kann ein Interessent für die Einrichtung einer Wohnmobilstellplatzanlage nicht gewonnen werden, prüft die Verwaltung die Bedingungen für die Einrichtung einer Anlage in städtischer Verwaltung und legt die Ergebnisse dem Ausschuss zur Beschlussfassung vor.

 

Es ergibt sich eine Diskussion. Bürgermeister Jansen stellt fest, dass die Zielrichtung des von Ratsherrn Kehren vorgelegten Textes des Beschlussentwurfs identisch mit der Verwaltungsvorlage und der verschiedenen Meinungsäußerungen ist. Sobald die zu a) bis c) dargestellten Punkte des Beschlussentwurfs umgesetzt sind, wird das Konzept im Ausschuss nochmals beraten. Dem vorgetragenen Anliegen verschiedener Ratsvertreter wurde damit entsprochen, so dass über den Beschlussentwurf des Ratherrn Kehren entschieden werden kann.


Beschlussentwurf:

„Aus dem Grundstück Gemarkung Erkelenz, Flur 6, Flurstück 650 an der Roermonder Straße wird eine Teilfläche (ehemalige Bolzplatzfläche) für die Einrichtung einer Wohnmobilstellplatzanlage zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit potenziellen Interessenten für die Errichtung und den Betrieb solch einer Anlage die erforderlichen Gespräche zum Abschluss eines Pachtvertrages zu führen und die notwendigen bauplanungsrechtlichen und erschließungstechnischen Voraussetzungen zu prüfen. Zum Abschluss eines Pachtvertrages ist ein Gesamtkonzept für die geplante Anlage vorzulegen.“

 

 

Geänderter Beschluss:

„a)

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem Gebiet der Stadt Erkelenz, möglichst in der Nähe der Kernstadt, Stellplätze für Wohnmobile und Campingbusse mit Ver- und Entsorgungsstation sowie Stromversorgung einzurichten.

b)

Zur Umsetzung wird aus dem Grundstück Gemarkung Erkelenz, Flur 6, Flurstück 650 an der Roermonder Straße eine Teilfläche (ehemalige Bolzplatzfläche) für die Einrichtung einer Wohnmobilstellplatzanlage zur Verfügung gestellt.

c)

Die Verwaltung wird zunächst beauftragt, mit potenziellen Interessenten für die Errichtung und den Betrieb solch einer Anlage die erforderlichen Gespräche zum Abschluss eines Pachtvertrages zu führen und die notwendigen bauplanungsrechtlichen und erschließungstechnischen Voraussetzungen zu prüfen. Zum Abschluss eines Pachtvertrages ist ein Gesamtkonzept für die geplante Anlage vorzulegen.

d)

Kann ein Interessent für die Einrichtung einer Wohnmobilstellplatzanlage nicht gewonnen werden, prüft die Verwaltung die Bedingungen für die Einrichtung einer Anlage in städtischer Verwaltung und legt die Ergebnisse dem Ausschuss zur Beschlussfassung vor.“

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig