Bürgerinformationssystem

Auszug - Verlegung Eisenbahnkreuzung Anton-Raky-Allee/Mühlenstraße, Grundsatzbeschluss über die Umsetzung der Maßnahme und Fortführung der Planung  

 
 
6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 16.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
III/055/2015 Verlegung Eisenbahnkreuzung Anton-Raky-Allee/Mühlenstraße, Grundsatzbeschluss über die Umsetzung der Maßnahme und Fortführung der Planung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Technischer Beigeordneter Lurweg erläutert den Sachverhalt. Nach Diskussion, bei der es vorrangig um die fehlende Kenntnis der politischen Vertreter bezüglich eines vorhandenen Verkehrsgutachten geht, stellt Ratsherr Kehren den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt 6.1 abzusetzen, weil eine hinreichende Beurteilung nicht möglich sei.

 

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Bürgermeister Jansen erklärt, dass evtl. fehlende Informationen gerne nachgeliefert werden können, erinnert aber an die Wichtigkeit einen grundsätzlichen Beschluss zu fassen, damit die Fördermöglichkeiten nicht verloren gehen. Die Zeitachse ist durch das Verfahren bei der Deutschen Bahn und der Bezirksregierung Köln vorgegeben. Heute gehe es vorrangig um eine Grundaussage zum „ob“ und zur Förderantragstellung. Sobald fehlende Details zur Planung und Förderung bekannt sind, steht noch der tatsächliche Baubeschluss an.


Beschluss:

„Der Realisierung der Verlegung der Eisenbahnkreuzung in Form der durch die Verwaltung erstellten Vorplanung wird grundsätzlich vorbehaltlich der tatsächlichen Förderung der Maßnahme durch die Bezirksregierung Köln zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt folgende nächste Schritte umzusetzen:

 

- Beantragung eines förderunschädlichen Baubeginns (beinhaltet, dass die Planungskosten mit gefördert werden)

 

- Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der DB-Netz AG über die Mitfinanzierung der Maßnahme

 

- Beauftragung eines qualifizierten Ingenieurbüros in Abstimmung mit der DB-Netz AG zur Konkretisierung der Vorplanung und Erstellung der notwendigen Anträge beim Eisenbahnbundesamt

 

- Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur planungsrechtlichen Sicherung der Zufahrtsrampen.“


Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage A 6.1 Verlegung Eisenbahnkreuzung Mühlenstraße (4176 KB)