Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
„1. Der Rat empfiehlt dem Bürgermeister, in der Verwaltung eine zentrale Vergabestelle in Anlehnung an die im Gutachten der Kommunal- und Abwasserberatung NRW dargestellte Variante B einzurichten.
2. Im Stellenplan 2012 ist für die zentrale Vergabestelle eine neue Planstelle auszuweisen.
3. Hinsichtlich des Personals der zentralen Vergabestelle ist eine Personalrotation vorzusehen. Im Rahmen der Möglichkeiten und Stellennachfolgeplanung soll das Personal – vorbehaltlich der Einhaltung arbeits- und beamtenrechtlicher Vorschriften – alle 5-8 Jahre wechseln. Nötigenfalls sind alternative Präventionsinstrumente heranzuziehen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse in Bezug auf die Einbindung in Vergabeverfahren vorzubereiten und bis zur Arbeitsaufnahme der zentralen Vergabestelle zur Entscheidung vorzulegen.“