„Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRWS. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 380) hat der Rat der Stadt Erkelenz
mit Beschluss vom 03.02.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2010, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt
voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge
auf
80.457.867 EUR
Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf
86.917.867 EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
73.959.972 EUR
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
78.749.871 EUR
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
12.045.433 EUR
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
18.158.016 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der
Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
4.102.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen
in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
7.659.933 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der
Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
6.460.000 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf
12.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die
Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1
für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
240 v.H.
1.2
für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf
380 v.H.
2.
Gewerbesteuer auf
400 v.H.
§ 7
Entfällt.
03.02.2010 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss: (in eigener Zuständigkeit):
Beschluss:(in eigener Zuständigkeit):
„Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 380) hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 03.02.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
80.457.867 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
86.917.867 EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
73.959.972 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
78.749.871 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
12.045.433 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
18.158.016 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
4.102.000EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
7.659.933 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
6.460.000 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
12.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuer
1.1
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf