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Tatbestand: Der Gewerbering Erkelenz e.V. teilt in einem Schreiben (Mail vom 11.01.2010) mit, für das Jahr 2010 im Bereich der Innenstadt folgende Veranstaltungen vorgesehen zu haben: Sonntag, 02.05.2010 „Fahrradfrühling“ Sonntag, 26.09.2010 „Kulinarischer Treff“ (voraussichtlich EAA parallel) Sonntag, 24.10.2010 „Französischer Markt“ Sonntag, 05.12.2010 „Nikolausmarkt“ Da die vom Gewerbering Erkelenz e.V. durchgeführten Veranstaltungen erfahrungs-gemäss großen Besucherzuspruch geniessen, beantragt der Gewerbering anlässlich dieser Veranstaltungen zuzulassen, dass Verkaufsstellen an diesen Sonntagen im Bereich der Kernstadt geöffnet haben. Das Ladenöffnungsgesetz (§ 6 LÖG NRW) ermächtigt die Stadt Erkelenz als örtliche Ordnungsbehörde, Ausnahmen vom grundsätzlichen, dem Schutz der Sonn- und Feiertage vor typischem werktäglichen Treiben dienenden Öffnungsverbot durch Verordnungen zuzulassen, und zwar für einen Bereich an maximal vier Sonntagen für die Dauer von jeweils bis zu fünf Stunden. Trotz erteilter Ausnahmegenehmigung haben die an den verkaufsoffenen Sonntagen teilnehmenden Verkaufsstelleninhaber nachhaltig darauf zu achten, dass sie dem Arbeitsschutz ihrer Arbeitnehmer nach den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes genügen. Die
Verwaltung schlägt vor, dem Antrag des Gewerberinges Erkelenz e.V. vom 11.01.2010
zu entsprechen und eine ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an den vier benannten Sonntagen in der Form zu erlassen, wie
sie als Entwurf der Beschlussvorlage beigefügt ist. Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW ist der Rat für
den Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zuständig. Beschlussentwurf aus der Sitzung des Hauptausschusses am 27.01.2010 (als Empfehlung an
den Rat): „Die dem Original der
Niederschrift als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen am 02.05.2010, 26.09.2010, 24.10.2010 und
05.12.2010 im Bereich der Kernstadt der Stadt Erkelenz wird erlassen.“ In der 2. Sitzung
des Hauptausschusses am 27.01.2010 wurde der obige Beschlussentwurf wie folgt
geändert: 1. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat) bezüglich der Termine 02.05.2010 „Fahrradfrühling“, 26.09.2010 „Kulinarischer Treff“ und 24.10.2010 „Französischer Markt“: „Die dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 02.05.2010, 26.09.2010 und 24.10.2010 im Bereich der Kernstadt der Stadt Erkelenz wird erlassen.“ 2. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat) hinsichtlich des Termins 05.12.2010 „Nikolausmarkt“: „Die dem Original der Niederschrift beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 05.12.2010 im Bereich der Kernstadt der Stadt Erkelenz wird erlassen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine Anlage: Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung
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