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Vorlage - A 20/016/2010  

 
 
Betreff: Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
03.02.2010 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Erkelenz für das Jahr 2010 wurde am  06.01.2010 vom Kämmerer aufgestellt und am 06.01.2010 vom Bürgermeister ohne Änderung bestätigt. Dem Rat der Stadt wurde der Entwurf mit Schreiben vom  07.01.2010 zugeleitet. Alle Ratsmitglieder haben Ausfertigungen des Etatentwurfes erhalten.

 

Darüber hinaus erhielten Ausfertigungen des Entwurfes oder eine entsprechende Mitteilung:

 

a)         die Industrie- und Handelskammer,

b)         die Handwerkskammer,

c)         die Landwirtschaftskammer Rheinland, Kreisstelle Heinsberg,

d)         das Forstamt Eschweiler,

e)         die örtliche Presse und der Lokalfunk.

 

Die öffentliche Bekanntmachung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2010 erfolgte im Amtsblatt Nr. 1 am 08.01.2010. Hiernach wird der Entwurf der Haushaltssatzung während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme im Rathaus, Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften, verfügbar gehalten. Gemäß § 80 (3) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige der Stadt Erkelenz in der Zeit vom 11.01. - 25.01.2010 während der Besuchszeiten im Rathaus Erkelenz, Johannismarkt 17, Zimmer 202, Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben.

 

Es wird hiermit festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für ein Zustandekommen der Haushaltssatzung nebst Anlagen vorliegen bzw. beachtet worden sind.

 

 

 

Erläuterungen zum Entwurf:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 schließt im Ergebnisplan mit einem Jahresergebnis von

ab.

 

-6.460.000 EUR

 

Zum Ausgleich wird die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe verringert.

 

Der Gesamtfinanzplan 2010 führt zu einer Änderung des Bestandes der liquiden Mittel von -10.902.482 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der aufzunehmenden Kredite für Investitionen beträgt

 

4.102.000 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt  7.659.933 EUR.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung soll 12.000.000 EUR betragen.

 

Die Steuersätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Grundsteuer A    240 v.H.

 

 

Grundsteuer B    380 v.H.

 

 

Gewerbesteuer   400 v.H.

 

 

Dem Haushaltsplan sind als Anlagen neben dem Vorbericht beigefügt:

 

Anlagen

1

-

Stellenplan

 

 

 

2

-

Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen

 

3

-

Zuwendungen zu den sächlichen und persönlichen Aufwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen

 

4

-

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten

 

5

-

Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals bei Inanspruchnahme der Aus­gleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes gemäß § 78 Abs. 2 Nr. 2 GO

 

6

-

Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan), Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2009 - 2013 sowie Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und Lagebericht

 

7

-

a)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zweck­setzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG - Geschäftsjahr 2008 -

 

 

 

b)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zweck­setzung) der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH - Geschäftsjahr 2008 -

 

 

 

c)

 

Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) des

Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2008 -

 

 

 

d)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechung und Anlagenspiegel) des Verkehrsbetriebes - Betrieb gewerblicher Art - (Geschäftsjahr 2008)

 

 

 

e)

Jahresabschluss Stadt Erkelenz „BgA Anteile an Personengesellschaften“, Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) - Geschäftsjahr 2008 -

 

 

 

f)

Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht incl. Bericht über die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung) der Kultur GmbH der Stadt Erkelenz - Geschäftsjahr 2008 -

 

 

g)

Bilanz Stadt Erkelenz 2008

 

Bewirtschaftungsregeln

 

 

Die fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Haushaltsplan eingezogen worden. Auch mittelfristig kann der Gesamtergebnisplan nur durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage bzw. ab 2012 der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden.

 

Die Industrie- und Handelskammer Aachen hat zum Entwurf der Haushaltssatzung 2010 Stellung genommen, auf die den Fraktionen vorliegende Stellungnahme wird insoweit verwiesen. Die Ausführungen der IHK sind nicht als konkrete Einwendungen anzusehen.

 

Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung sind nicht eingegangen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

 

„Auf Grund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW  S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 380) hat der Rat der Stadt Erkelenz mit Beschluss vom 03.02.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen.

 

 

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf

80.457.867 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

86.917.867 EUR

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

73.959.972 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

78.749.871 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

12.045.433 EUR

 

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit auf

18.158.016 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

4.102.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

7.659.933 EUR

festgesetzt.

 

§ 4

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf

6.460.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

12.000.000 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 6

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

240 v.H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

380 v.H.

 

2.

Gewerbesteuer auf

400 v.H.

 

 

§ 7

Entfällt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine