„Ab dem 01.08.2009 wird im Jugendamtsbezirk Erkelenz
ein Entgelt für die Betreuung in Tagespflege nach folgenden Regelungen gezahlt:
Geldleistung
Qualifikationsstufe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
pro Std./pro Kind
2,10 Euro
3,00 Euro
3,50 Euro
4,20 Euro
Erläuterungen zu den Qualifikationsstufen:
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Hinweis
Zuschläge
Die Betreuung erfolgt durch eine Person aus der Familie
bzw. aus dem familiennahen Umfeld (z. B. Großeltern).
Das Tagespflegeangebot richtet sich ausschließlich an ein
bestimmtes Kind oder an bestimmte Kinder.
Die Pflegeerlaubnis wird nur für das betreffend Kind bzw.
für die betreffenden Kinder ausgestellt.
Qualifikation: Basiskurs (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich
einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare
Qualifikation.
Es liegt eine kindbezogene Pflegeerlaubnis vor.
Qualifikation: Basismodul (Jugendamt /VHS/Kath. Forum)
einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder
vergleichbare Qualifikation.
Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.
Qualifikation: Basis- und Aufbaumodul (Jugendamt/VHS/Kath.
Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“
oder vergleichbare Qualifikation.
Zwei Jahre Erfahrung in der Kindertagespflege oder
erfolgreicher Abschluss des „Curriculums Kindertagespflege“ des
Deutschen Jugendinstituts (DJI) mit 160 Std. sowie ein Jahr Praxiserfahrung
in der Kindertagespflege oder vergleichbare Qualifikation durch einen
anerkannten Bildungsträger sowie ein Jahr Praxiserfahrung in der
Kindertagespflege.
Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.
Der Übergang in Stufe 4 erfolgt nach zweijähriger
Tätigkeit in Stufe 3.
Qualifikation: Abgeschlossene Erzieher/innenausbildung
sowie Basiskurs und Aufbaumodul (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich
einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare
Vorbereitung.
Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.
Qualifikation: Abgeschlossenes Studium der
Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowie Basiskurs (Jugendamt/VHS/Kath. Forum oder
vergleichbare Vorbereitung einschließlich der Sofortmaßnahme „Erste
Hilfe am Kind“.
Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.
Bei Kindertagespflegeim Haushalt der Erziehungsberechtigten wird – soweit kein
Arbeitsverhältnis begründet wurde – die Geldleistung durch die gegebene
Sachkostenersparnis um 25% gekürzt.
für die Betreuung an Samstagen und Sonntagen
1,-- €/Std. wenigstens jedoch 10,-- €/Tag
für die Betreuung in der Zeit 19.00 – 7.00 Uhr
1,-- €/Std.
Erstattung für eine nachgewiesene Unfallversicherung bis
zu 6,60 € monatlich
Neben den hälftig nachgewiesenen Beträgen der
Alterssicherung, ausgehend von einem Beitragssatz von derzeit 19,9% und der
Übernahme der Kosten zur Unfallversicherung, derzeit jährlich 81,-- €,
sind auch die hälftigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu
übernehmen, falls die Einnahmen aus der öffentlich finanzierten Kindertagespflege
die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht auslösen.
Atypische Sachverhalte werden nach pflichtgemäßem Ermessen,
an den genannten Leitlinien orientiert, abweichend geregelt.
Erkelenzer Bewerber/innen für Qualifizierungs- und
Aufbaukurse zur Kindertagespflege sind jeweils hälftig die anfallenden Gebühren
zu erstatten, wenn diese Kurse mit dem Jugendamt abgesprochen sind und die
Bewerber nach Qualifikation dem Jugendamt zur Vermittlung als
Kindertagespflegestelle zur Verfügung stehen.“
26.05.2009 - Jugendhilfeausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
Beschluss(in eigener Zuständigkeit):
„Ab dem 01.08.2009 wird im Jugendamtsbezirk Erkelenz ein Entgelt für die Betreuung in Tagespflege nach folgenden Regelungen gezahlt:
Geldleistung
Qualifikationsstufe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
pro Std./pro Kind
2,10 Euro
3,00 Euro
3,50 Euro
4,20 Euro
Erläuterungen zu den Qualifikationsstufen:
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Hinweis
Zuschläge
Die Betreuung erfolgt durch eine Person aus der Familie bzw. aus dem familiennahen Umfeld (z. B. Großeltern).
Das Tagespflegeangebot richtet sich ausschließlich an ein bestimmtes Kind oder an bestimmte Kinder.
Die Pflegeerlaubnis wird nur für das betreffend Kind bzw. für die betreffenden Kinder ausgestellt.
Qualifikation: Basiskurs (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.
Es liegt eine kindbezogene Pflegeerlaubnis vor.
Qualifikation: Basismodul (Jugendamt /VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.
Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.
Qualifikation: Basis- und Aufbaumodul (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.
Zwei Jahre Erfahrung in der Kindertagespflege oder erfolgreicher Abschluss des „Curriculums Kindertagespflege“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) mit 160 Std. sowie ein Jahr Praxiserfahrung in der Kindertagespflege oder vergleichbare Qualifikation durch einen anerkannten Bildungsträger sowie ein Jahr Praxiserfahrung in der Kindertagespflege.
Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.
Der Übergang in Stufe 4 erfolgt nach zweijähriger Tätigkeit in Stufe 3.
Qualifikation: Abgeschlossene Erzieher/innenausbildung sowie Basiskurs und Aufbaumodul (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Vorbereitung.
Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.
Qualifikation: Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowie Basiskurs (Jugendamt/VHS/Kath. Forum oder vergleichbare Vorbereitung einschließlich der Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“.
Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.
Bei Kindertagespflege im Haushalt der Erziehungsberechtigten wird – soweit kein Arbeitsverhältnis begründet wurde – die Geldleistung durch die gegebene Sachkostenersparnis um 25% gekürzt.
für die Betreuung an Samstagen und Sonntagen
1,-- €/Std. wenigstens jedoch 10,-- €/Tag
für die Betreuung in der Zeit 19.00 – 7.00 Uhr
1,-- €/Std.
Erstattung für eine nachgewiesene Unfallversicherung bis zu 6,60 € monatlich
Neben den hälftig nachgewiesenen Beträgen der Alterssicherung, ausgehend von einem Beitragssatz von derzeit 19,9% und der Übernahme der Kosten zur Unfallversicherung, derzeit jährlich 81,-- €, sind auch die hälftigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen, falls die Einnahmen aus der öffentlich finanzierten Kindertagespflege die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht auslösen.
Atypische Sachverhalte werden nach pflichtgemäßem Ermessen, an den genannten Leitlinien orientiert, abweichend geregelt.
Erkelenzer Bewerber/innen für Qualifizierungs- und Aufbaukurse zur Kindertagespflege sind jeweils hälftig die anfallenden Gebühren zu erstatten, wenn diese Kurse mit dem Jugendamt abgesprochen sind und die Bewerber nach Qualifikation dem Jugendamt zur Vermittlung als Kindertagespflegestelle zur Verfügung stehen.“