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Tagesordnung - 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Di, 26.05.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Antrag des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) Erkelenz e. V. vom 02.04.2009 auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII  
A 51/084/2009  
Ö 3  
Antrag der Elterninitiative "Wühlmäuse e. V." vom 22.04.2009 auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII  
A 51/085/2009  
Ö 4  
Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz - Ziffer VII.2 hier: Finanzielle Ausgestaltung der Tagespflege  
A 51/086/2009  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

 

„Ab dem 01.08.2009 wird im Jugendamtsbezirk Erkelenz ein Entgelt für die Betreuung in Tagespflege nach folgenden Regelungen gezahlt:

 

Geldleistung

Qualifikationsstufe

Stufe 1

 

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

 

pro Std./pro Kind

 

2,10 Euro

 

3,00 Euro

 

3,50 Euro

 

4,20 Euro

 

Erläuterungen zu den Qualifikationsstufen:

 

Stufe 1

 

 

 

 

 

 

Stufe 2

 

 

 

 

Stufe 3

 

 

 

 

Stufe 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis

 

 

 

Zuschläge 

 

                   

 

                   

Die Betreuung erfolgt durch eine Person aus der Familie bzw. aus dem familiennahen Umfeld (z. B. Großeltern).

Das Tagespflegeangebot richtet sich ausschließlich an ein bestimmtes Kind oder an bestimmte Kinder.

Die Pflegeerlaubnis wird nur für das betreffend Kind bzw. für die betreffenden Kinder ausgestellt.

 

Qualifikation: Basiskurs (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.

Es liegt eine kindbezogene Pflegeerlaubnis vor.

 

Qualifikation: Basismodul (Jugendamt /VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

 

Qualifikation: Basis- und Aufbaumodul (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.

Zwei Jahre Erfahrung in der Kindertagespflege oder erfolgreicher Abschluss des „Curriculums Kindertagespflege“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) mit 160 Std. sowie ein Jahr Praxiserfahrung in der Kindertagespflege oder vergleichbare Qualifikation durch einen anerkannten Bildungsträger sowie ein Jahr Praxiserfahrung in der Kindertagespflege.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

Der Übergang in Stufe 4 erfolgt nach zweijähriger Tätigkeit in Stufe 3.

 

Qualifikation: Abgeschlossene Erzieher/innenausbildung sowie Basiskurs und Aufbaumodul (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Vorbereitung.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

 

Qualifikation: Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowie Basiskurs (Jugendamt/VHS/Kath. Forum oder vergleichbare Vorbereitung einschließlich der Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

 

Bei Kindertagespflege  im Haushalt der Erziehungsberechtigten wird – soweit kein Arbeitsverhältnis begründet wurde – die Geldleistung durch die gegebene Sachkostenersparnis um 25% gekürzt.

 

für die Betreuung an Samstagen und Sonntagen

1,-- €/Std. wenigstens jedoch 10,-- €/Tag

 

für die Betreuung in der Zeit 19.00 – 7.00 Uhr

1,-- €/Std.

 

Erstattung für eine nachgewiesene Unfallversicherung bis zu 6,60 € monatlich

 

 

Neben den hälftig nachgewiesenen Beträgen der Alterssicherung, ausgehend von einem Beitragssatz von derzeit 19,9% und der Übernahme der Kosten zur Unfallversicherung, derzeit jährlich 81,-- €, sind auch die hälftigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen, falls die Einnahmen aus der öffentlich finanzierten Kindertagespflege die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht auslösen.

 

Atypische Sachverhalte werden nach pflichtgemäßem Ermessen, an den genannten Leitlinien orientiert, abweichend geregelt.

 

Erkelenzer Bewerber/innen für Qualifizierungs- und Aufbaukurse zur Kindertagespflege sind jeweils hälftig die anfallenden Gebühren zu erstatten, wenn diese Kurse mit dem Jugendamt abgesprochen sind und die Bewerber nach Qualifikation dem Jugendamt zur Vermittlung als Kindertagespflegestelle zur Verfügung stehen.“

   
    26.05.2009 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Ab dem 01.08.2009 wird im Jugendamtsbezirk Erkelenz ein Entgelt für die Betreuung in Tagespflege nach folgenden Regelungen gezahlt:

 

Geldleistung

Qualifikationsstufe

Stufe 1

 

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

 

pro Std./pro Kind

 

2,10 Euro

 

3,00 Euro

 

3,50 Euro

 

4,20 Euro

 

Erläuterungen zu den Qualifikationsstufen:

 

Stufe 1

 

 

 

 

 

 

Stufe 2

 

 

 

 

Stufe 3

 

 

 

 

Stufe 4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis

 

 

 

Zuschläge 

 

 

 

 

Die Betreuung erfolgt durch eine Person aus der Familie bzw. aus dem familiennahen Umfeld (z. B. Großeltern).

Das Tagespflegeangebot richtet sich ausschließlich an ein bestimmtes Kind oder an bestimmte Kinder.

Die Pflegeerlaubnis wird nur für das betreffend Kind bzw. für die betreffenden Kinder ausgestellt.

 

Qualifikation: Basiskurs (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.

Es liegt eine kindbezogene Pflegeerlaubnis vor.

 

Qualifikation: Basismodul (Jugendamt /VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

 

Qualifikation: Basis- und Aufbaumodul (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Qualifikation.

Zwei Jahre Erfahrung in der Kindertagespflege oder erfolgreicher Abschluss des „Curriculums Kindertagespflege“ des Deutschen Jugendinstituts (DJI) mit 160 Std. sowie ein Jahr Praxiserfahrung in der Kindertagespflege oder vergleichbare Qualifikation durch einen anerkannten Bildungsträger sowie ein Jahr Praxiserfahrung in der Kindertagespflege.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

Der Übergang in Stufe 4 erfolgt nach zweijähriger Tätigkeit in Stufe 3.

 

Qualifikation: Abgeschlossene Erzieher/innenausbildung sowie Basiskurs und Aufbaumodul (Jugendamt/VHS/Kath. Forum) einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“ oder vergleichbare Vorbereitung.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

 

Qualifikation: Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik sowie Basiskurs (Jugendamt/VHS/Kath. Forum oder vergleichbare Vorbereitung einschließlich der Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kind“.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kindern vor.

 

Bei Kindertagespflege  im Haushalt der Erziehungsberechtigten wird – soweit kein Arbeitsverhältnis begründet wurde – die Geldleistung durch die gegebene Sachkostenersparnis um 25% gekürzt.

 

für die Betreuung an Samstagen und Sonntagen

1,-- €/Std. wenigstens jedoch 10,-- €/Tag

 

für die Betreuung in der Zeit 19.00 – 7.00 Uhr

1,-- €/Std.

 

Erstattung für eine nachgewiesene Unfallversicherung bis zu 6,60 € monatlich

 

 

Neben den hälftig nachgewiesenen Beträgen der Alterssicherung, ausgehend von einem Beitragssatz von derzeit 19,9% und der Übernahme der Kosten zur Unfallversicherung, derzeit jährlich 81,-- €, sind auch die hälftigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen, falls die Einnahmen aus der öffentlich finanzierten Kindertagespflege die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht auslösen.

 

Atypische Sachverhalte werden nach pflichtgemäßem Ermessen, an den genannten Leitlinien orientiert, abweichend geregelt.

 

Erkelenzer Bewerber/innen für Qualifizierungs- und Aufbaukurse zur Kindertagespflege sind jeweils hälftig die anfallenden Gebühren zu erstatten, wenn diese Kurse mit dem Jugendamt abgesprochen sind und die Bewerber nach Qualifikation dem Jugendamt zur Vermittlung als Kindertagespflegestelle zur Verfügung stehen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 5  
Fortführung der Verträge mit den drei offenen Jugendfreizeiteinrichtungen nach Ablauf der Erprobungsphase  
Enthält Anlagen
A 51/087/2009  
Ö 6  
Antrag des Vereins "Jugend Aktuell e. V." vom 27.12.2008 auf weitere Förderung des Projektes "Segeln mit verhaltensauffälligen bzw. benachteiligten Jugendlichen"  
A 51/088/2009  
Ö 7  
Antrag der GdG St. Maria und Elisabeth, Erkelenz, vom 11.03.2009 auf Förderung nach den Richtlinien zur Beschaffung von Hilfsmitteln für die pfarrliche Jugendarbeit in Katzem  
A 51/089/2009  
Ö 8  
Antrag der GdG St. Maria und Elisabeth, Erkelenz, vom 12.03.2009 auf Förderung nach den Richtlinien zur Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für die pfarrliche Jugendarbeit in Katzem  
A 51/090/2009  
N 1     (nichtöffentlich)