In Ziff. IV der Anlage zu § 2 Parkgebührenordnung ist
anzufügen: Parkplatzerweiterung Dr.-Josef-Hahn-Platz. Als Ziff. V wird neu
eingefügt unter der Überschrift „Gebührenfreie Parkplätze mit Begrenzung der Höchstparkdauer
auf 1 ½ Stunden durch Parkscheibenregelung“ Parkbuchten Goswinstraße (vor
ärztlicher Notdienstpraxis). Die bisherigen Ziff. V bis VI werden als neue
Ziff. VI und VII geführt.
Die neue Ziff. VI der Anlage zu § 2 der Parkgebührenordnung
ist zu ergänzen um: Besucherparkplätze Stadtverwaltung Johannismarkt
(Hinterausgang).
12.12.2007 - Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss: (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss: (als Empfehlung an den Rat):
„In Ziff. IV der Anlage zu § 2 Parkgebührenordnung ist
anzufügen: Parkplatzerweiterung Dr.-Josef-Hahn-Platz. Als Ziff. V wird neu
eingefügt unter der Überschrift „Gebührenfreie Parkplätze mit Begrenzung
der Höchstparkdauer auf 1 ½ Stunden durch Parkscheibenregelung“
Parkbuchten Goswinstraße (vor ärztlicher Notdienstpraxis). Die bisherigen Ziff.
V bis VI werden als neue Ziff. VI und VII geführt.
Die neue Ziff. VI der Anlage zu § 2 der Parkgebührenordnung
ist zu ergänzen um: Besucherparkplätze Stadtverwaltung Johannismarkt
(Hinterausgang).“
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
19.12.2007 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„In Ziff. IV der Anlage zu § 2 Parkgebührenordnung ist
anzufügen: Parkplatzerweiterung Dr.-Josef-Hahn-Platz. Als Ziff. V wird neu
eingefügt unter der Überschrift „Gebührenfreie Parkplätze mit Begrenzung
der Höchstparkdauer auf 1 ½ Stunden durch Parkscheibenregelung“
Parkbuchten Goswinstraße (vor ärztlicher Notdienstpraxis). Die bisherigen Ziff.
V bis VI werden als neue Ziff. VI und VII geführt.
Die neue Ziff. VI der Anlage zu § 2 der Parkgebührenordnung
ist zu ergänzen um: Besucherparkplätze Stadtverwaltung Johannismarkt
(Hinterausgang).“