Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss
und Rat):
„1.Die
Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße),
Erkelenz-Kückhoven wird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 10. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße),
Erkelenz-Kückhoven ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven ist zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße),
Erkelenz-Kückhoven gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.“
11.12.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und
Rat):
„1.Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer
Straße), Erkelenz-Kückhoven wird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf
der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer
Straße), Erkelenz-Kückhoven ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten.
Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven ist zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist
der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer
Straße), Erkelenz-Kückhoven gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, (Anmerkung: Ratsherr
Frings hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt)
Abstimmungsergebnis: 13
Ja-Stimmen, 1 Enthaltung, (Anmerkung: Ratsherr Frings hat an der Abstimmung
nicht mitgewirkt)
12.12.2007 - Hauptausschuss
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss: (als Empfehlung an den Rat):
„1.Die Aufstellung der 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven,
wird beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer
Straße), Erkelenz-Kückhoven, wird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf
der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer
Straße), Erkelenz-Kückhoven, ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten.
Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven ist zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist
der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer
Straße), Erkelenz-Kückhoven, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
19.12.2007 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 6.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Die Aufstellung der 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven,
wird beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer
Straße), Erkelenz-Kückhoven, wird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf
der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer
Straße), Erkelenz-Kückhoven, ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten.
Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven ist zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist
der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer
Straße), Erkelenz-Kückhoven, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.“