Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss
und Rat):
„1.Die
Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Atelierstraße), Erkelenz-Mitte wird beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der
8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte der Stadt
Erkelenz wird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 8. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte
ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1
BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss
Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf
der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße),
Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.“
11.12.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und
Rat):
„1.Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte wird beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Atelierstraße),
Erkelenz-Mitte der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf
der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße),
Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist
der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Atelierstraße), Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, (Anmerkung: Ratsherr Frings hat an
der Abstimmung nicht mitgewirkt)
Abstimmungsergebnis: 14
Ja-Stimmen, (Anmerkung: Ratsherr Frings hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt)
12.12.2007 - Hauptausschuss
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss: (als Empfehlung an den Rat):
„1.Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Atelierstraße),
Erkelenz-Mitte, der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf
der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße),
Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist
der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
19.12.2007 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Die Aufstellung der 8. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, wird
beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Atelierstraße),
Erkelenz-Mitte, der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf
der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße),
Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist
der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
(Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen