Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
Beschlussentwurf(als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Der jüdische Friedhof in Erkelenz-Lentholt, In Lentholt und der jüdische Friedhof in Erkelenz-Stadtmitte, Neußer Straße sind jeweils ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz NW. Sie sind bedeutend für Erkelenz. An ihrer Erhaltung besteht aus wissenschaftlichen, hier orts- und kulturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.“
26.11.2007 - Ausschuss für Kultur und Sport
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
„Der jüdische Friedhof in Erkelenz-Lentholt, In
Lentholt und der jüdische Friedhof in Erkelenz-Stadtmitte, Neußer Straße sind
jeweils ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz NW. Sie sind
bedeutend für Erkelenz. An ihrer Erhaltung besteht aus wissenschaftlichen, hier
orts- und kulturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
12.12.2007 - Hauptausschuss
Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):
Beschluss (in eigener Zuständigkeit):
„Der jüdische Friedhof in Erkelenz-Lentholt, In
Lentholt, und der jüdische Friedhof in Erkelenz-Stadtmitte, Neusser Straße,
sind jeweils ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Denkmalschutzgesetz NW. Sie sind
bedeutend für Erkelenz. An ihrer Erhaltung besteht aus wissenschaftlichen, hier
orts- und kulturgeschichtlichen Gründen, ein öffentliches Interesse.“