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Tagesordnung - 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Di, 11.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Einzelhandelszentrum Atelierstraße, Erkelenz-Mitte hier: Vorstellung der Projektplanung des Vorhabenträgers  
A 61/092/2007  
Ö 3  
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB  
A 61/093/2007  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.       Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

2.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.

3.               Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

4.               Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

   
    11.12.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.       Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

2.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.

3.               Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

4.               Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, (Anmerkung: Ratsherr Frings hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt)

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, (Anmerkung: Ratsherr Frings hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt)

   
    12.12.2007 - Hauptausschuss
    Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss: (als Empfehlung an den Rat):

„1.       Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.

3.               Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

4.               Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

   
    19.12.2007 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 6.1 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

„1.       Die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, der Stadt Erkelenz wird zugestimmt.

3.               Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

4.               Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Atelierstraße), Erkelenz-Mitte, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Enthaltungen

Ö 4  
Enthält Anlagen
Nahversorgungszentrum Katzemer Straße, Erkelenz-Kückhoven hier: Vorstellung der Projektplanung des Vorhabenträgers  
A 61/094/2007  
Ö 5  
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz ( Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB  
A 61/095/2007  
Ö 6  
Großraum-Diskothek Neusser Straße, Erkelenz-Mitte hier: Vorstellung der Projektplanung des Vorhabenträgers  
A 61/096/2007  
Ö 7  
11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Neusser Straße), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB  
A 61/097/2007  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Einzelhandels- und Zentrenkonzept hier: Vorstellung der Bearbeitungsmethode/ -schritte, rechtlichen Rahmenbedingungen und Ziele sowie Präsentation erster Ergebnisse aus der Erhebung der Angebots-/ Nachfragesituation und Ermittlung ökonomischer Rahmenbedingungen  
A 61/098/2007  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. G 02.2/2 "Tenholter Straße", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes  
A 61/099/2007  
Ö 10  
1. Änderung des (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 "Agrarzentrum", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes  
A 61/100/2007  
N 1     (nichtöffentlich)