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Tatbestand: Der Stadt Erkelenz wurde eine
Projektplanung für den zentralen Einkaufs- und Versorgungsbereich der Kernstadt
im Bereich Kölner Straße/Atelierstraße vorgelegt.
Die Planung sieht in einem Bauobjekt zwischen Atelierstraße/Heinrich-Jansen-Weg die Errichtung und Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.000 qm sowie in drei Obergeschossen Räume für gewerbliche Nutzung bzw. Dienstleistungsbetriebe und Wohnungen vor. Des weiteren sieht die Projektplanung die Errichtung von ca. 131 Stellplätzen in einer Tiefgarage vor. Der Projektträger, die Unternehmensgruppe Frauenrath, Heinsberg, hat Vorverhandlungen mit Eigentümern betroffener Grundstücke, u.a. der Stadt, mit dem Ergebnis geführt, dass eine Realisierung des Vorhabens möglich ist. Für eine Realisierung sind jedoch über die Bauleitplanung noch die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, zum einen mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes und zum anderen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Das geplante Vorhaben kann zu einer Stärkung der Versorgungsfunktion und des Einkaufsbereiches Kölner Straße beitragen, sowie mit der Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes die Kundenfrequenz im Einkaufsbereich erhöhen und die Versorgung der Wohnbevölkerung im Kernbereich mit Waren des täglichen Bedarfs (Warensortiment Lebensmittel) verbessern. Innerhalb der bestehenden Bebauungs- und Grundstücksstruktur ist das erforderliche Flächenangebot für ein Vorhaben in dieser Größenordnung nicht gegeben, so dass eine Neuordnung bzw. Zusammenlegung von Grundstücksflächen sowie die Schaffung von Baurechten Voraussetzung ist. In der Sitzung soll die Projektplanung durch den Vorhabenträger vorgestellt und erläutert werden. Die Einleitung eines verbindlichen Bauleitplanverfahrens mit Aufstellung eines Bebauungsplanes kann in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Auf den Tagesordnungspunkt zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz wird verwiesen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die vorgestellte Projektplanung Einzelhandelszentrum Atelierstraße, Erkelenz-Mitte wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen einen Bebauungsplanentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
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