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Ratsherr Wendt fragt, inwieweit die weiteren vorgesehenen Bauabschnitte noch realisiert würden. Techn. Beigeordneter Lurweg erläutert, dass die Realisierung der einzelnen Bauabschnitte vertraglich festgelegt wurde und der Vorhabenträger somit an die Realisierung gebunden sei. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): 1.
„Die Einleitung der 1. Änderung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen. 2.
Zu der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G
02.2/1 „Agrarzentrum“, Erkelenz-Mitte ist der Öffentlichkeit gem. §
3 Abs.1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB
entsprechend zu unterrichten. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu
beteiligen. 3.
Sollten bei der Beteiligung gem. §§ 3
Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB keine Planungsrelevanten Anregungen vorgetragen
werden, ist der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum“, Erkelenz-Mitte gem. § 3 Abs. 2 BauGB
auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig (15 Ja-Stimmen) |
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