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Auszug - 1. Änderung des (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 "Agrarzentrum", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes  

 
 
19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 11.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/100/2007 1. Änderung des (vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 "Agrarzentrum", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Wendt fragt, inwieweit die weiteren vorgesehenen Bauabschnitte noch realisiert würden

Ratsherr Wendt fragt, inwieweit die weiteren vorgesehenen Bauabschnitte noch realisiert würden.

Techn. Beigeordneter Lurweg erläutert, dass die Realisierung der einzelnen Bauabschnitte vertraglich festgelegt wurde und der Vorhabenträger somit an die Realisierung gebunden sei.

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.      „Die Einleitung der 1. Änderung des  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

2.      Zu der 1. Änderung des  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum“, Erkelenz-Mitte ist der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB entsprechend zu unterrichten. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

3.      Sollten bei der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB keine Planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum“, Erkelenz-Mitte gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig (15 Ja-Stimmen)

Abstimmungsergebnis: einstimmig (15 Ja-Stimmen)