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Vorlage - A 61/096/2007  

 
 
Betreff: Großraum-Diskothek Neusser Straße, Erkelenz-Mitte
hier: Vorstellung der Projektplanung des Vorhabenträgers
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
11.12.2007 
19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Stadt Erkelenz wurde eine Projektplanung für eine Großraum-Diskothek in Erkelenz-Mitte, im Bereich der Bahnanlagen an der Neusser Straße vorgelegt. Die Planung sieht in einem Bauobjekt zwischen der P+R-Anlage und Fußgängerunterführung der Bahngleise (Mühlenstraße/Neusser Straße) die Errichtung und Betrieb einer Großraum-Diskothek mit einer Nutzfläche von ca. 800 qm auf zwei Ebenen vor. Des weitern sieht die Projektplanung unmittelbar an die P+R-Anlage anschließend die Errichtung von ca. 50 ebenerdigen Stellplätzen für den Diskothekbetrieb vor.

Das Nutzungskonzept des Betreibers sieht einen Diskothekbetrieb mit wechselnden musikalischen Schwerpunkten i.d. Regel für ein Publikum der Altersgruppe 18 bis 25 Jahre sowie Sonderveranstaltungen mit kleineren Konzerten, z.B. Schülerbands und Jugenddiskos vor. Der Diskothekbetrieb soll hauptsächlich freitags bis sonntags von 20.00 Uhr – 06.00 Uhr und der Betrieb einer Lounge bzw. Bistro/Café montags bis sonntags 16.00 Uhr – 20.00 Uhr stattfinden.

Der Projektträger, die Firma Auditorium Event Location GmbH, Erkelenz, hat Vorverhandlungen mit dem Eigentümer betroffener Grundstücke, der Deutschen Bahn AG, mit dem Ergebnis geführt, dass eine Realisierung des Vorhabens möglich ist.

Für eine Realisierung sind jedoch neben einer Entwidmung nach § 23 AEG der Bahnflächen durch das Eisenbahnbundesamt Köln noch über die Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, zum einen mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes und zum anderen mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Das geplante Vorhaben kann zu einer Ergänzung des Freizeit- und Kulturangebotes in der Stadt Erkelenz beitragen, aufgrund des Nutzungskonzeptes und der optimalen Standortlage mit allen ÖPNV-Anbindungen insbesondere auch für jugendliche Nutzergruppen.

Innerhalb der bestehenden Bebauungs- und Grundstücksstruktur der Kernstadt ist das erforderliche Flächenangebot für ein Vorhaben in dieser Größenordnung nicht gegeben, so dass eine Inanspruchnahme von ehemals für Bahnzwecke oder auch gewerblich genutzter Grundstücksflächen mit entsprechender Lagegunst sowie die Schaffung von Baurechten Voraussetzung ist.

In der Sitzung soll die Projektplanung durch den Vorhabenträger vorgestellt und erläutert werden.

Die Einleitung eines verbindlichen Bauleitplanverfahrens mit Aufstellung eines Bebauungsplanes kann in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. Auf den Tagesordnungspunkt zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz wird verwiesen.

 

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die vorgestellte Projektplanung Großraum-Diskothek Neusser Straße, Erkelenz-Mitte wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungen einen Bebauungsplanentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine