Beschlussentwurf:
„1. Den wesentlichen Anforderungen zur Umgestaltung der Ostpromenade wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Konzeption einen Förderantrag zur Umgestaltung der Ostpromenade zu stellen.
3. Die politischen Gremien sind über den Verlauf des Förderantrages (Sachstand) zu informieren.“