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Vorlage - A 61/637/2022  

 
 
Betreff: InHK
hier: Umgestaltung Ostpromenade
Beschluss über das Planungskonzept zur Einreichung eines Förderantrages
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Entscheidung
13.09.2022 
13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Am 29.09.2021 hat der Rat der Stadt Erkelenz beschlossen:

„Die Verwaltung wird beauftragt:

1. Die Planungs- und Baumaßnahme „Neues Parkhaus Ostpromenade“ wird, vorbehaltlich der hierzu vom Rat noch zu treffenden Beschlüsse, nach Maßgabe der Rahmenbedingungen der Machbarkeitsstudie mit 200 KFZ-Stellplätze so zeitnah wie möglich umgesetzt. Die hierzu notwendigen Haushaltsmittel werden in die Haushaltsentwürfe 2022 (Planungsmittel) und 2023 (Baumittel) eingestellt. […]“

 

Mit Datum vom 08.06.2022 hat der Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt beschlossen: „Die Mobilstation an der Ostpromenade wird nach den in der Sitzung durch das Planungsbüro HJP-Planer vorgestellten Planunterlagen gebaut. Eine Fertigstellung soll im Jahr 2023 erfolgen.“

 

Parallel zur Erstellung der Planung für die Mobilstation wurde eine Neugestaltung der Ostpromenade durch die Planungsgruppe WMM geplant. Erste Ideen hierzu wurden im Rahmen des Tages der Städtebauförderung am 14. und 15.05. der Öffentlichkeit vorgestellt und mehrfach im Lenkungsreis InHK besprochen.

 

Zudem fand eine Abstimmung mit dem Ordnungsamt sowie der Polizei statt.

Die Polizei hat die Planung positiv gewürdigt.

 

Die Umgestaltung der Ostpromenade stellt einen ersten Baustein des Konzepts zur innerstädtischen Verkehrsführung in Erkelenz dar. Mit ihr wird das Ziel verfolgt die Leitziele im Bereich Mobilität aus dem InHK umzusetzen:

 

 Steigerung des Anteils des nichtmotorisierten Verkehrs

 Schaffung von sicheren und attraktiven Fuß- / Radwegeverbindungen

 Ausbau der Mobilitätsangebote für alle Personengruppen

 Vermeidung überflüssigen Verkehrs, insbesondere des Parksuchverkehrs in der Innenstadt

 

Zum Beispiel wird die Wegebeziehung Mobilitätshub Kölner Tor verbessert, indem deutlich breitere Gehwege geschaffen werden sollen. Hierdurch kann auch die Attraktivität des Parkhauses an der Ostpromenade gesteigert werden, um die kurze Distanz zum Kölner Tor zu Fuß zu gehen.

Für Radfahrende werden Schutzstreifen und im Bereich der Einbahnstraße Piktogramme aufgetragen, um die Sichtbarkeit Radfahrender zu erhöhen. Zugleich ist die Anfahrbarkeit der Fahrradabstellanlage am Mobilitätshub aus allen Richtungen gewährleistet. Mit dem Ausbau einer barrierefreien Haltestelle wird der Mobilitätshub komplettiert.

 

Das Planungskonzept zur Einreichung eines Förderantrages wird in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung durch die Planungsgruppe MWM vorgestellt.

 

Weiteres Vorgehen:

Nach Beschlussfassung wird die Verwaltung auf Grundlage des vorgestellten Entwurfes einen Förderantrag für Städtebaufördermittel zur Umgestaltung der Ostpromenade bis zum 30.09.2022 stellen.

 

Im Folgejahr 2023 soll nach Erhalt eines positiven Fördervotums die Planung vertieft werden. Die Umgestaltung soll nach der Fertigstellung der Mobilstation und der Umgestaltung des Marktes/Kölner Str. (Fußgängerzone) erfolgen. Zur Umsetzung ist ein Baubeschluss im Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt zu fassen.


Beschlussentwurf:

„1. Den wesentlichen Anforderungen zur Umgestaltung der Ostpromenade wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorgestellten Konzeption einen Förderantrag zur Umgestaltung der Ostpromenade zu stellen.

3. Die politischen Gremien sind über den Verlauf des Förderantrages (Sachstand) zu informieren.“


Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel für die Umgestaltung der Ostpromenade stehen unter dem Produktsachkonto S12010112 Ostpromenade Süd: Verkehrsberuhigung und Aufwertung (InHK) für die folgenden Jahre zur Verfügung.

 

Mit dem Antrag auf Fördermittel soll eine Finanzierung zu 60 % durch den Bund sowie des Landes NRW im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ erfolgen. Stellplatzflächen werden nicht gefördert.