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Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Die Bebauungsplanänderung trägt nun folgenden Titel: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath 2. Der Geltungsbereich wird wie in der Anlage ersichtlich geändert. 3. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 4. Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII „Gewerbegebiet Sportplätze“, Erkelenz-Gerderath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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