„Gemäß §§ 44; 45 KiBiz werden die oben aufgeführten Kindertageseinrichtungen als plusKITA für den Förderzeitraum von 5 Jahren (01.08.2020 bis 31.07.2025) benannt.“
04.06.2020 - Jugendhilfeausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss(in eigener Zuständigkeit):
„Gemäß §§ 44; 45 KiBiz werden die oben aufgeführten Kindertageseinrichtungen als plusKITA für den Förderzeitraum von 5 Jahren (01.08.2020 bis 31.07.2025) benannt.“