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Tatbestand: I. Die Kindertagespflege ist ein sehr wichtiger Baustein in der U 3 – Betreuung in Erkelenz. Die aktuelle Bedarfsplanung weist für das Kitajahr 2020/ 2021 145 Plätze aus. Auch im Rahmen der „Notbetreuung“ von Kindern, deren Eltern während der Hochphase der Korona Epidemie in „systemrelevanter Infrastruktur“ tätig waren, konnte sehr verlässlich auf die Kindertagespflege zurückgegriffen werden.
II. Mit Antrag vom 12.02.2020 beantragt Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz, die Richtlinien zur Förderung der Kindertagespflege zu ändern. Es wird angeregt, die Weiterzahlung von Betreuungsentgelten bei Ausfallzeiten von Kindertagespflegeperson oder Kind zu regeln und eine Entgeltfortzahlung für Urlaubszeiten vorzusehen.
Begründung findet der Antrag von Bündnis90/Die Grünen im Weiteren mit der Wichtigkeit der Kindertagespflege in Erkelenz im U-3 Ausbau und der rechtlichen Besonderheit als selbstständige Kindertagespflegeperson.
III. Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) wurde durch Beschluss des Landtages Nordrhein-Westfalen am 29. November 2019 durch das Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung geändert. Diese Änderungen wirken sich mit Beginn des neuen Kindergartenjahres aus und werden viele Aspekte der bisherigen Praxis verändern.
Auch im Bereich der Kindertagespflege wird hier nachzuarbeiten sein.
Dies umfasst u.a. Aspekte
Die Landesförderung für Plätze in der Kindestagespflege, sie beträgt für das Kindergartenjahr 1.109 €/ Kind bzw. für Kinder, die eine Behinderung haben oder eine solche droht 3.182 €, wird künftig nur gewährt, wenn
IV. Wesentliche Aspekte wie Qualifikationsstufen und Entgelte sind in der Vergangenheit zwischen den fünf Jugendämtern im Kreis abgesprochen worden. Durch die Änderungen des KiBiz ausgelöst, haben bereits Gespräche auf Jugendamtsleiterebene hierzu stattgefunden, die aber bisher hinsichtlich einer künftigen finanziellen Ausgestaltung nicht zu einem einheitlichen Ergebnis führten. Vom Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales wird vorgeschlagen, a) zum 01.01.2021 die Stundensätze der Kindertagesbetreuung um rund 5 Prozent anzuheben: Qualifikationsstufe I von 3,00 € auf 3,15 € Qualifikationsstufe II von 4,75 € auf 5,00 € Qualifikationsstufe III von 5,20 € auf 5,45 €, b) beginnend ab dem 01.08.2021 die Entgelte für die Kindertagespflege gemäß dem Index der „Kindpauschalen“ gem. KiBiZ n.F. (berücksichtigt sind Steigerung der Lebenshaltungskosten und Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst) zu erhöhen, c) die Entgelte ab dem 01.01.2021 zu pauschalieren und bei Minderbetreuungszeiten (wegen Urlaub der Kindertagespflegeperson, Abwesenheit des Kindes) einen 20- Prozent- Korridor einzuführen, bei dem es nicht zu Rückerstattungen an das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales kommt.
In den Richtlinien zur Kindertagespflege der Stadt Erkelenz werden entsprechend die Punkte 7.1.1 Leistungstabelle und 7.3 Auszahlung der Beträge entsprechend der Beschlussvorlage zum 01.01.2021 geändert.
V. Durch die vorgeschlagene Verfahrensweise wird aus Sicht der Verwaltung dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rechnung getragen und die Vorgaben des KiBiZ n.F. hinsichtlich der finanziellen Ausgestaltung der Kindertagespflege umgesetzt. Mit den vier anderen Jugendämtern im Kreis würde sich das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales hinsichtlich der qualitativen Anforderungen im Bereich der Kindertagespflege weiter ins Benehmen setzen und die Richtlinien zur Kindertagespflege dann entsprechend anpassen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die Verwaltung wird beauftragt a) zum 01.01.2021 die Stundensätze der Kindertagesbetreuung um rund 5 Pro- zent anzuheben: Qualifikationsstufe I von 3,00 € auf 3,15 € Qualifikationsstufe II von 4,75 € auf 5,00 € Qualifikationsstufe III von 5,20 € auf 5,45 €, b) beginnend ab dem 01.08.2021 die Entgelte für die Kindertagespflege gemäß dem Index der „Kindpauschalen“ gem. KiBiZ n.F. zu erhöhen, c) die Entgelte ab den 01.01.2021 zu pauschalieren und bei Minderbetreuungszeiten einen 20- Prozent- Korridor einzuführen, bei dem es nicht zu Rückerstattungen an das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales kommt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Mehrkosten werden im Haushalt 2021 zur Verfügung gestellt. Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 12.02.2020
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