Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz vom 01.01.2018 bedürfen aus unterschiedlichen Gründen einer Anpassung. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre haben sich Punkte ergeben, die durch eine Änderung der Richtlinien überarbeitet werden müssen. Alle Änderungsvorschläge sind in der beiliegenden Synopse dargestellt. Sie begründen sich wie folgt:
Zur Sicherstellung, dass keine Doppelförderung im Hause erfolgt, wurde der Punkt II Allgemeine Grundsätze um den Buchstaben k) ergänzt.
Zur redaktionellen Klarstellung wurde die Formulierung im Punkt III 2.2. Höhe der Förderung geändert. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit) „Der Jugendhilfeausschuss beschließt den von der Verwaltung erarbeiteten Vorschlag zur Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz. Die Änderung der Richtlinien treten zum 01.04.2020 in Kraft.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Synopse
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