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Vorlage - 0/51/253/2020  

 
 
Betreff: Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz zum Stand 01.01.2018
hier: Ausschluss von Doppelförderung bei Förderung der Freien Jugendhilfe
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
04.06.2020 
15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Synopse  

Tatbestand:

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz vom 01.01.2018 bedürfen aus unterschiedlichen Gründen einer Anpassung. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre haben sich Punkte ergeben, die durch eine Änderung der Richtlinien überarbeitet werden müssen. Alle Änderungsvorschläge sind in der beiliegenden Synopse dargestellt. Sie begründen sich wie folgt:

 

Zur Sicherstellung, dass keine Doppelförderung im Hause erfolgt, wurde der

Punkt II Allgemeine Grundsätze um den Buchstaben k) ergänzt.

 

Zur redaktionellen Klarstellung wurde die Formulierung im Punkt III 2.2. Höhe der Förderung geändert.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit)

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt den von der Verwaltung erarbeiteten Vorschlag zur Änderung der Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe in der Stadt Erkelenz. Die Änderung der Richtlinien treten zum 01.04.2020 in Kraft.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

Synopse

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Synopse (245 KB)