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Vorlage - 0/51/255/2020  

 
 
Betreff: Vorstellung der Planung eines 5-gruppigen Kindergartenneubaus mit Quartierszentrum im Oerather Mühlenfed in kommunaler Trägerschaft
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
04.06.2020 
15. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Das Baugebiet Oerather Mühlenfeld wird um rund 450 Wohneinheiten erweitert und sich somit in der Größe verdoppeln.

 

Um die hierfür notwendige Infrastruktur vorzuhalten, müssen im Wohngebiet Plätze für die Kindertagesbetreuung geschaffen werden. Die bestehende Kita ist bereits ausgelastet und kann neue Bedarfe nicht decken, wie es sich auch aus der unter TOP 01 dargestellten Fortschreibung der Kitabedarfsplanung ergibt.

 

Vor diesem Hintergrund ist durch das Hochbauamt der Stadt in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales ein Entwurf für eine 5 gruppige Tageseinrichtung für Kinder mit Quartierszentrum für den Ortsteil gefertigt worden. Die Kita wird Platz für bis zu 100 Kinder bieten, es sollen U 3 und Ü 3 Plätze angeboten werden.

 

Ein Antrag auf Förderung des Platzausbaus / der Errichtung einer 5 gruppigen Kita im Oerather Mühlenfeld wurde zwischenzeitlich beim Landschaftsverband Rheinland gestellt, so dass nach Möglichkeit noch in diesem Jahr mit dem Bau der Tageseinrichtung für Kinder und des Quartierszentrums begonnen werden kann. Für die Errichtung des Quartierszentrums liegt ein entsprechender Bewilligungsbescheid bereits vor. Von den geplanten Kosten für die Erstellung des Gebäudeteils in Höhe von 690.000 € werden laut Bewilligungsbescheid vom 30.08.2019 414.000 € gefördert. Für den Neubau und die Ausstattung der Kindertageseinrichtung kann bei 100 Plätzen mit einer Förderung von 2.700.000 € gerechnet werden (30.000 € pro Platz minus 10 Prozent Trägeranteil).

 

Wegen der engen Verzahnung zwischen der künftigen Kita- und Quartiersarbeit und der damit verbundenen Direktionsmöglichkeiten sollte die Einrichtung kommunal geführt werden.

 

Der Trägeranteil zu den Baukosten und ggf. Bau- und Einrichtungskosten, die über den Förderbetrag hinausgehen, sind durch die Stadt zu finanzieren.

 

Mit Betriebsaufnahme der Einrichtung zu Beginn des Kindegartenjahres 2022/2023 kann realistisch gerechnet werden.

 

Obwohl beide Gebäudeteile gleichzeitig erstellt werden und miteinander korrespondieren, sind sie in der Abrechnung zum Erhalt der jeweiligen Förderfähigkeit strikt zu trennen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die vorgestellte Entwurfsplanung zum Neubau einer 5 gruppigen Tageseinrichtung für Kinder im Oerather Mühlenfeld zu realisieren und die Einrichtung in kommunaler Trägerschaft zu führen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Es sind Haushaltsmittel für Planungs- und Rohbaukosten von 100.000,00 EUR beim PSK H 06021401 in Haushalt 2020 bereitgestellt. Die notwendigen finanziellen Mittel für die Haushalte 2021 und 2022 werden eingeplant.