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Tatbestand: Mit der Revision des Kinderbildungsgesetzes wird die Finanzierung der plusKITA und der zusätzlichen Sprachförderung neu geregelt. Seit 2014 waren die städt. Tageseinrichtung für Kinder Westpromenade und die Kath. Tageseinrichtung Gerderath als plusKITAS benannt. Zusätzliche Sprachfördermittel erhielten die Tageseinrichtungen Adolf-Kolping-Hof; Hagelkreuz; städt. Gerderath; kath. Gerderath und kath. Lövenich. Die gesonderte Sprachförderung wird zum 01.08.2020 in das Konzept der plusKITA überführt. Die plusKITA ist eine Kindertageseinrichtung mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf der Bildungsprozesse, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf. Die plusKITA hat die Aufgabe:
Der Landeszuschuss für das jeweilige Jugendamt errechnet sich zu 75 Prozent aus dem Verhältnis der Anzahl der Kinder im Jugendamtsbezirk unter sechs Jahren, die in Familien mit SGB-II Leistungsbezug leben. Zu 25 Prozent aus der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren im Jugendamtsbezirk in Kindertageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht deutsch gesprochen wird. Erhoben werden die Daten aus dem März des Vorjahres, sie bilden die Grundlage für jeweils fünf Jahre. Der Zuschuss beträgt mindestens 30.000 € pro Einrichtung. Das Land stellt der Stadt Erkelenz 150.000 € je Kindergartenjahr für plusKITAS zur Verfügung. Die Zuschüsse für die plusKITA-Einrichtungen sind für pädagogisches Personal einzusetzen. Zuschüsse, die nicht zweckentsprechend verwendet werden, sind zurück zu zahlen, sie sind nicht rücklagefähig.
Die Auswertung der Daten erfolgte Einrichtungsbezogen aus dem Elternbeitragsaufkommen. Ermittelt wurden die Eltern mit einem Bruttojahreseinkommen von bis zu 27.000 € sowie die Anzahl der Eltern, die beide einen Migrationshintergrund haben oder ein Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat; die Gewichtung erfolgte paritätisch.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Gemäß §§ 44; 45 KiBiz werden die oben aufgeführten Kindertageseinrichtungen als plusKITA für den Förderzeitraum von 5 Jahren (01.08.2020 bis 31.07.2025) benannt.“ Finanzielle Auswirkungen: Es handelt sich um Mittel des Landes die für den Einsatz von pädagogischem Personal verwandt werden müssen. Es entsteht ein erhöhter Verwaltungsaufwand. Anlage: Tabelle: Daten ermittelt aus Elternbeitragswesen, Stand März 2019
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