„Die Fortschreibung des Handlungskonzept Wohnen der Stadt Erkelenz wird als Leitlinie für die zukünftige Wohnbauentwicklung und städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“
12.12.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss(in eigener Zuständigkeit):
„Die Fortschreibung des Handlungskonzept Wohnen der Stadt Erkelenz wird als Leitlinie für die zukünftige Wohnbauentwicklung und städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“