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Tatbestand: In seiner Sitzung am 24.05.2011 beauftragte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Handlungskonzeptes Wohnen. Das in einem moderierten Prozess unter Mitwirkung von Akteuren des Wohnungsmarktes erarbeitete Handlungskonzept wurde in der Sitzung am 23.04.2013 als Leitlinie für die zukünftige Wohnbauentwicklung und städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
Zur Aktualisierung der wesentlichen Rahmendaten des Erkelenzer Wohnungsmarktes, u. a. der Bevölkerungsentwicklung bzw. Zuwanderung, der sozioökonomischen Rahmenbedingungen, Entwicklung des Wohnungsbestandes und zur Einschätzung der Auswirkungen der wichtigsten Indikatoren auf das Handlungskonzept bzw. Ziele und Handlungsempfehlungen, wurde das Handlungskonzept Wohnen in einem moderierten Prozess unter Mitwirkung von Akteuren des Wohnungsmarktes fortgeschrieben.
Die Einbindung im Erarbeitungsprozess und der Austausch mit den unterschiedlichen Wohnungsmarktakteuren erfolgt durch eine Lenkungsgruppe in mehreren Veranstaltungen. Am 16.06.2016, 27.10.2016 und 14.06.2017 fanden die Sitzungen der Lenkungsgruppe statt, an der an der Wohnungswirtschaft beteiligte Akteure und Institutionen (Wohnungsbauunternehmen, Banken, Bauträger, Immobilienmakler, Förderbehörden) und die Verwaltung teilnahmen.
In der Sitzung des Ausschusses sollen die wesentlichen Erarbeitungsergebnisse des Handlungskonzeptes Wohnen durch das beauftragte Gutachterbüro InWIS –Forschung und Beratung GmbH, Bochum vorgestellt werden. Der Bericht ist der Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.
Das Handlungskonzept Wohnen Erkelenz soll in der Sitzung beschlossen werden. Ergebnisse aus dem Handlungskonzept Wohnen sollen u. a. in informellen Stadtentwicklungsplanungen, in der Bauleitplanung und in der Wohnungsbauförderung Berücksichtigung finden.
Im Handlungskonzept wird darauf hingewiesen, dass für eine effiziente Nutzung der Erkenntnisse aus dem Handlungskonzept eine Fortführung in einem auf die lokale Situation abgestimmten Prozess sinnvoll ist. Hierzu zählt das regelmäßige „Berichtswesen“, mit jährlichen Analysen in Form von „Steckbriefen“ auch für verschiedene räumliche Ebenen sowie unterschiedliche Zeitdimensionen und einem „Wohnungsmarktbericht“ im Abstand von ca. 5 Jahren. Dem regelmäßigen Berichtswesen sollten demografische Kennziffern, soziale und ökonomische Kennziffern und Wohnungsmarktkennziffern unterliegen. Bestandteil dieses Prozesses sollte ein intensiver Kommunikationsfluss mit Marktakteuren sein, ebenso die Einbindung der privaten Eigentümer als zentrale Akteure in dem Prozess.
Es ist beabsichtigt auch die Fortschreibung des Handlungskonzept Wohnen der Öffentlichkeit in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die Fortschreibung des Handlungskonzept Wohnen der Stadt Erkelenz wird als Leitlinie für die zukünftige Wohnbauentwicklung und städtebauliches Konzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Bericht Fortschreibung Handlungskonzept Wohnen
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