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Herr Wieland von der Fa. BfU Aachen GmbH stellt den städtebaulichen Entwurf vor. Entstehen könnten rund 600 Wohneinheiten, die in zwei Zentren mit zwei Quartiersplätzen entwickelt werden sollen. Der Entwurf sieht die Möglichkeit von sozialem Wohnungsbau und Wohnformen für Mehr-Generationen-Wohnformen vor. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte zu erarbeiten. 3.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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