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Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Betriebsleitung  

 
 
21. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 12.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Technischer Beigeordneter Lurweg informiert über die folgenden beiden Sachverhalte:

 

Investorenausschreibung Grundstücke ehem. Amtsgericht und Polizei

 

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 05.12.2017 den Verkauf der Grundstücke des ehemaligen Amtsgerichtes und der Polizei veröffentlicht. Damit ist, wie in der Sitzung am 26.09.2017 durch den zuständigen Ausschuss beschlossen, der Startschuss für die weitere Entwicklung des Geländes gegeben. Die Verwaltung ist zur Zeit in der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen für die Investorenausschreibung.

 

Eine Veröffentlichung ist aller Voraussicht nach in der dritten Januarwoche geplant. Die Verwaltung wird in regelmäßigen Abständen über den Fortgang des Verfahrens berichten.

 

 

Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Erdgasfernleitung der Zeelink GmbH & Co. KG

 

Die Stadt Erkelenz hat im Anhörungsverfahren des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau einer Erdgasfernleitung mit dem Leitungsdurchmesser DN 1000 der Zeelink GmbH & Co. KG von Lichtenbusch (Stadt Aachen) bis Hochneukirch (Gemeinde Jüchen) folgende Stellungnahme an die für die Planfeststellung zuständige Behörde, die Bezirksregierung Köln, abgegeben:

 

Leitungstrasse:

Zwischen Leitungskilometer 45 und 55 sollte auf dem Stadtgebiet der Stadt Erkelenz die Leitungstrasse möglichst in Parallellage der bestehenden Trassen der 110kv Hochspannungsfreileitung und Erdgasfernleitung/Thyssengasleitung geführt werden. Auf die Stellungnahme vom 27.06.2016 im Raumordnungsverfahren wird verwiesen. Mit der im Planfeststellungsverfahren dargestellten Trassenführung wird dieser Forderung bis auf den Abschnitt im Bereich der Ortslagen Wockerath / Terheeg zwar weitgehend gefolgt, hier sollte jedoch weiterhin nach einer planerisch, technischen Lösung für eine Trassenführung parallel der bestehenden Leitungstrassen o. a. alternativen Trasse gesucht werden, die eine weitere Inanspruchnahme von Grundstücken und wie in der Planfeststellung dargestellt des Wockerather Fließ vermeidet. Die in der Planoffenlage dargestellte Trasse liegt im Bereich der Ortslagen Erkelenz-Lövenich, Erkelenz-Bellinghoven und Erkelenz-Wockerath im Nahbereich der Siedlungsbereiche, die Stadt Erkelenz unterstellt das hiermit Beinträchtigen und Gefährdungen der Wohnbevölkerung nicht verbunden sind, gfs. ist die Trassenführung zur Minimierung der Auswirkungen entsprechend anzupassen.  Auf die Stellungnahmen von Grundstückseigentümern der Ortslage Erkelenz-Wockerath im Planfeststellungsverfahren wird verwiesen.

Die grundsätzlichen Randbedingen, die seitens der Stadt Erkelenz bereits mit Stellungnahme vom 27.06.2016 mitgeteilt wurden, sind nach wie vor zu beachten:

 

Entwässerung:

Gemäß den zur Verfügung gestellten Unterlagen wurde die Trassenführung im Stadtgebiet Erkelenz betrachtet. Unabhängig von der später realisierten Trassenführung sind folgende Randbedingungen zu beachten.

 

Im Trassenverlauf bestehen zahlreiche Kreuzungspunkte mit Freispiegelkanälen, Druckleitungen sowie offenen Gewässern. Aufgrund der geringen Tiefenlage der Erdgasleitung sind die Details zu den Kreuzungspunkten nach Bekanntwerden der endgültigen Trassenführung mit der Stadt Erkelenz, Tiefbauamt abzustimmen. Bei den Kreuzungspunkten ist die Tiefenlage der geplanten Erdgasleitung an die vorhandenen Entwässerungsanlagen anzupassen.

 

Straße:

Bei erforderlichen Kreuzungen der Erdgasleitung mit bestehenden Straßen (Wirtschaftswege, Stadtstraßen) ist die bisherige verkehrliche Nutzung (Bauklassen, Schwerlastverkehre) weiterhin aufrecht zu erhalten. Sämtliche Straßen sind wieder in den Ursprungszustand zurück zu versetzten.

 

Generell ist im weiteren Verfahrensablauf eine Bestandsabfrage zu bestehenden Entwässerungsanlagen bei der Stadt Erkelenz, Tiefbauamt erforderlich.

Auf mögliche Konflikte mit den bestehenden Versorgungsträgern aufgrund der nur geringen Tiefenlage (lt. Bericht Überdeckung 1,0 m) wird hingewiesen.

 

Natur und Landschaft:

Der Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild im Stadtgebiet Erkelenz ist aufgrund der homogenen Landschaftsstruktur im überwiegenden Bereich der Bördenlandschaft verhältnismäßig gering. Die Waldbereiche Erkelenz-Wahnenbusch und in Erkelenz-Lövenich werden parallel zur vorhandenen Gasleitung durch die Trassenführung beeinträchtigt. Die Stadt Erkelenz ist seit Jahren bemüht den Waldflächenanteil zu vergrößern um den stark ausgeräumten Landschaftsraum mit gliedernden und belebenden Strukturen anzureichern. Der Waldflächenanteil liegt unter 1% der Gesamtfläche des Stadtgebietes und ist auch im Sinne der Erholung zu vergrößern.

 

Durch die Maßnahme gehen insgesamt 8.273m² Waldfläche (10% Waldfläche auf der gesamten Trassenlänge) sofort verloren.  6.527m² Waldfläche werden in den Arbeitsstreifen wieder aufgeforstet. Der Rest von Gehölzen freizuhaltende Streifen befindet sich entlang der 6m breiten Leitungsführung.

 

Die bau- und anlagebedingten Waldverluste sollen gemäß der Planung auf Kompensations- und Ökokontenflächen durch Aufforstungsmaßnahmen bzw. Waldumwandlungsmaßnahmen außerhalb des Stadtgebietes im Verhältnis 1:2 ausgeglichen werden. Die Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen sollten jedoch die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise ersetzen und das Landschaftsbild neu gestalten, die geplanten Maßnahmen werden seitens der Stadt Erkelenz daher abgelehnt.

 

Unter Vorgabe der eng-räumlich-funktionalen und gleichartigen Wiederherstellung der beeinträchtigten Strukturen fordert die Stadt Erkelenz, dass die Aufforstungsmaßnahmen und alle Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen für Eingriffe im Stadtgebiet Erkelenz auf Kompensationsflächen im Stadtgebiet Erkelenz auf geeigneten Flächen bzw. Bereichen die durch das Vorhaben beeinträchtigt werden durchgeführt werden. Im Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz sind entsprechende Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Darüber hinaus unterhält die Stadt Erkelenz ein Öko-Konto zur Bevorratung von Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen.

 

Die Mitteilungen werden zur Kenntnis genommen.