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Auszug - 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
21. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 4.4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 12.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/419/2017 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, und Beschluss zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Amtsleiter Orth erklärt, dass in den letzten Jahren mit dem Ziel der mittelfristigen Bereitstellung von Bauland in Schwanenberg die beiden Wohnbaugebiete „In der Schlei“ und „Tichelkamp“ erfogreich entwickelt wurden. Die Grundstücke wurden erfogreich vermarktet, so dass nun eine weitere Wohnbaufläche auf 2,2 ha mit 32 Baugrundstücken erschlossen werden soll.In dem Erweiterungsbereich „In der Schlei“ ist auch Mietwohnungsbau möglich. Das Gebiet wird als verkehrsberuhigter Bereich erschlossen. Aufgrund des großzügigen Abstands zum Sportplatz sind keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.


Beschluss (als Empfehlung an Hautausschuss und Rat):

„1.Die Aufstellung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei), Erkelenz-Schwanenberg, wird beschlossen.

2.Über den Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In der Schlei) Erkelenz-Schwanenberg, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Schwanenberg ist zu beteiligen.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig