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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Information über die anstehende Leitentscheidung im Zusammenhang mit dem Braunkohlentagebau Garzweiler II |
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III/053/2015 |
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Ö 3 |
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Angelegenheit/en aus der 5. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 10.03.2015 |
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Ö 3.1 |
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Bebauungsplan Nr. I/16 "Tenholter Straße/Wilhelmstraße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/300/2015 |
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Ö 3.2 |
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Bebauungsplan Nr. III/7 "Glück-auf-Straße Ost", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/301/2015 |
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Ö 3.3 |
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Bebauungsplan Nr. III/8 "Leo-Heinrichs-Weg/Oestricher Straße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/302/2015 |
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Ö 3.4 |
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17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen in Gerderhahn), Erkelenz-Gerderhahn
hier: Feststellungsbeschluss |
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A 61/304/2015 |
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Ö 3.5 |
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Bebauungsplan Nr. 0310.2 "Unterhahn", Erkelenz-Gerderhahn
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB |
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A 61/305/2015 |
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Ö 3.6 |
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18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Katzem), Erkelenz-Katzem
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/306/2015 |
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Ö 3.7 |
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Bebauungsplan Nr. XIV "In Katzem-Hohlstraße-Zum Eichhof", Erkelenz-Katzem
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
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A 61/307/2015 |
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Ö 3.8 |
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LEADER-Bewerbung Region "Aachener Revier"
hier: Beschluss zum Bewerbungsverfahren und Absichtserklärung zur Prozessunterstützung |
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A 61/308/2015 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „Die Stadt Erkelenz trägt die Teilnahme der Region „Aachener Revier“ an dem vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW am 27.10.2014 ausgeschriebenen Wettbewerb zur Auswahl der LEADER-Regionen in NRW bzw. zur Förderung der Umsetzung integrierter Entwicklungsstrategien im Rahmen der Maßnahme LEADER des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2020“ sowie die der Bewerbung zugrunde liegende „Lokale Entwicklungsstrategie“ der Region „Aachener Revier“ mit. Gleichzeitig bekräftigt sie ihren Willen, alles daran zu setzen, die Finanzierung der Umsetzung der „Lokalen Entwicklungsstrategie“ in der LEADER-Förderphase sicherzustellen. Eine entsprechende finanzielle Beteiligung der Stadt in Höhe von 2.500 € p.a. am regionalen öffentlichen Mindestanteil ist für die Dauer der Förderperiode vorgesehen und wird für das Jahr 2015 zugesichert.“ |
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10.03.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe |
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Ö 4.10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „Die Stadt Erkelenz trägt die Teilnahme der Region „Aachener Revier“ an dem vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW am 27.10.2014 ausgeschriebenen Wettbewerb zur Auswahl der LEADER-Regionen in NRW bzw. zur Förderung der Umsetzung integrierter Entwicklungsstrategien im Rahmen der Maßnahme LEADER des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2020“ sowie die der Bewerbung zugrunde liegende „Lokale Entwicklungsstrategie“ der Region „Aachener Revier“ mit. Gleichzeitig bekräftigt sie ihren Willen, alles daran zu setzen, die Finanzierung der Umsetzung der „Lokalen Entwicklungsstrategie“ in der LEADER-Förderphase sicherzustellen. Eine entsprechende finanzielle Beteiligung der Stadt in Höhe von 2.500 € p.a. am regionalen öffentlichen Mindestanteil ist für die Dauer der Förderperiode vorgesehen und wird für das Jahr 2015 zugesichert.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung
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12.03.2015 - Hauptausschuss |
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Ö 2.8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „Die Stadt Erkelenz trägt die Teilnahme der Region „Aachener Revier“ an dem vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW am 27.10.2014 ausgeschriebenen Wettbewerb zur Auswahl der LEADER-Regionen in NRW bzw. zur Förderung der Umsetzung integrierter Entwicklungsstrategien im Rahmen der Maßnahme LEADER des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2020“ sowie die der Bewerbung zugrunde liegende „Lokale Entwicklungsstrategie“ der Region „Aachener Revier“ mit. Gleichzeitig bekräftigt sie ihren Willen, alles daran zu setzen, die Finanzierung der Umsetzung der „Lokalen Entwicklungsstrategie“ in der LEADER-Förderphase sicherzustellen. Eine entsprechende finanzielle Beteiligung der Stadt in Höhe von 2.500 € p.a. am regionalen öffentlichen Mindestanteil ist für die Dauer der Förderperiode vorgesehen und wird für das Jahr 2015 zugesichert.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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18.03.2015 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 3.8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „Die Stadt Erkelenz trägt die Teilnahme der Region „Aachener Revier“ an dem vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW am 27.10.2014 ausgeschriebenen Wettbewerb zur Auswahl der LEADER-Regionen in NRW bzw. zur Förderung der Umsetzung integrierter Entwicklungsstrategien im Rahmen der Maßnahme LEADER des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014-2020“ sowie die der Bewerbung zugrunde liegende „Lokale Entwicklungsstrategie“ der Region „Aachener Revier“ mit. Gleichzeitig bekräftigt sie ihren Willen, alles daran zu setzen, die Finanzierung der Umsetzung der „Lokalen Entwicklungsstrategie“ in der LEADER-Förderphase sicherzustellen. Eine entsprechende finanzielle Beteiligung der Stadt in Höhe von 2.500 € p.a. am regionalen öffentlichen Mindestanteil ist für die Dauer der Förderperiode vorgesehen und wird für das Jahr 2015 zugesichert.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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Ö 4 |
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Angelegenheit/en aus der 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 11.03.2015 |
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Ö 4.1 |
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Satzungsänderung
hier: Aufnahme des Jugendamtselternbeirates als beratendes Mitglied im Ausschuss |
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0/51/172/2015 |
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Ö 5 |
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Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz über die Zulassung von vier terminierten verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2015 |
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A 30/172/2015 |
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Ö 6 |
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Besetzung der Ausschüsse und Gremien |
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A 10/203/2015 |
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Ö 7 |
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Jahresrechnung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung für das Jahr 2014 |
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A 20/310/2015 |
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Ö 8 |
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Antrag vom 02.03.2015 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz "Resolution zum Erhalt der Notfallpraxen - Erhaltung der Praxis in Erkelenz sowie weiterer im Kreis Heinsberg" |
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A 10/204/2015 |
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Ö 9 |
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Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 (2) GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gem. § 85 (1) GO NRW |
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Ö 10 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 26.11.2014 - 20.02.2015 |
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A 20/309/2015 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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