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Tatbestand: Gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung ist die Jahresrechnung der Stiftung dem Rat der Stadt Erkelenz unaufgefordert vorzulegen. Gemäß § 10 Abs. 3 d der Stiftungssatzung ist die jeweilige Jahresrechnung durch das Kuratorium der Stiftung zu prüfen. Das Kuratorium hat in seiner Sitzung am 04. Februar 2015 die Jahresrechnung festgestellt. Die Vermögensübersicht weist ein Vermögen per 31. Dezember 2014 von 1.631.570,82 € aus. Das Kuratorium hat in der gleichen Sitzung der Geschäftsführung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung vorbehaltlos Entlastung erteilt. Die Geschäftsführung hat die Jahresrechnung mit Schreiben vom 09. Februar 2015 zugeleitet.
Bezüglich der in 2014 erfolgten Tätigkeiten der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung wird auf den durch die Geschäftsführung der Stiftung erstellten Tätigkeitsbericht vom 08. Januar 2015 hingewiesen, der der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Der Rat der Stadt wird gebeten, von der Jahresrechnung der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung Kenntnis zu nehmen. Beschlussentwurf: „Die vom Kuratorium der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung in seiner Sitzung am 04. Februar 2015 geprüfte, festgestellte und am 09. Februar 2015 zugeleitete Jahresrechnung 2014 wird vom Rat zur Kenntnis genommen. Die Vermögensübersicht zum 31.Dezember 2014 weist ein Vermögen von 1.631.570,82 € aus. Eine Ausfertigung des Tätigkeitsberichtes ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. “ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Jahresrechnung 2014 Tätigkeitsbericht der Walter und Elfriede Meyer-Stiftung für das Jahr 2014
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