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Tatbestand: In seiner Sitzung am 18.12.2013 hat der Rat der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Gerderhahn, beschlossen und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath zu beteiligen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 13 vom 13.06.2014 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 24.06.2014 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.
2.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 18.06.2014 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
3.Beteiligung des Bezirksausschusses Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath wurde mit Schreiben vom 13.10.2014 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurde in seiner Sitzung vom 03.11.2014 folgender Beschluss gefasst:
Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung): „Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath stimmt der Planung einstimmig zu“.
Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 18.09.2014 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 24.09.2014 wurde der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Gerderhahn), Erkelenz-Gerderhahn, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 20 vom 07.11.2014 in der Zeit vom 17.11.2014 bis 19.12.2014 öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen.
Der Fesstellungsbeschluss über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Gerderhahn), Erkelenz-Gerderhahn, soll in dieser Sitzung beschlossen werden. Nach dem Feststellungsbeschluss durch den Rat der Stadt Erkelenz ist die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Flächennutzungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.
Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „1Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Gerderhahn), Erkelenz-Gerderhahn, wird hiermit beschlossen. 2.Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz ist der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorzulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlage: Übersicht über den Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
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