Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/204/2015  

 
 
Betreff: Antrag vom 02.03.2015 der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz "Resolution zum Erhalt der Notfallpraxen - Erhaltung der Praxis in Erkelenz sowie weiterer im Kreis Heinsberg"
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
18.03.2015 
6. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antragsschreiben der SPD-Fraktion vom 02.03.2015  
Schreiben des Präsidenten der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vom 18.02.2015  
Eingabe Ludowika Oberbusch und Valerie Kußmaul GbR vom 04.03.2015  
Schnellbrief 40 einschließlich Anlagen des StGB NRW vom 12.03.2015  

Tatbestand:

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz beantragt mit Schreiben vom 02.03.2015, eingegangen am 05.03.2015, der Rat der Stadt Erkelenz möge folgende Resolution beschließen:

 

„Der Rat der Stadt Erkelenz fordert die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Ärztekammer Nordrhein auf, die drei zentralen Notfallpraxen im Kreis Heinsberg zu erhalten.

 

Begründung:

Die Gewährleistung einer medizinischen Grundversorgung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten ist für alle Menschen im Kreise Heinsberg von unmittelbarer Bedeutung. Ein Kreis in der Größenordnung und Struktur wie der Kreis Heinsberg benötigt mindestens drei Notfallpraxen vor Ort zur Sicherstellung einer gesundheitlichen Grundversorgung seiner Bürgerinnen und Bürger. Der Erhalt der drei Notfallpraxen im Kreis Heinsberg ist daher zwingend erforderlich, um eine bedarfsgerechte, zukunftsorientierte kassenärztliche Versorgung aller Bevölkerungsteile zu sichern.

 

Ein Abbau bzw. eine Reduzierung von Notfallpraxen im Kreis Heinsberg als einem überwiegend ländlichen Raum würde in erster Linie ältere und auf den ÖPNV angewiesene Menschen treffen und könnte zu einer höheren Belastung der Notfallambulanzen in den Krankenhäusern und zu verstärkten Notfalleinsätzen des Rettungsdienstes führen. Für die betroffenen Städte würde die geplante Maßnahme einen wesentlichen Rückschritt in der zentralen Entwicklung und im Ausbau des örtlichen Gesundheitswesens bedeuten.“

 

Zur Thematik teilt der Bürgermeister mit:

 

Mit Schreiben vom 18.02.2015, eingegangen am 23.02.2015, wurde dem Bürgermeister in einem Schreiben des Präsidenten der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein die Begründung für die Änderung der sogenannten Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, die nach derzeitigem Stand auch die Schließung der Notfallpraxis in Erkelenz bedeutet, zukommen gelassen.

 

Ausweislich dieser Information (Anlage zu dieser Sitzungsvorlage) wird die Änderungsnotwendigkeit mit der landesweiten heterogenen Organisation sowie der negativen rechtlichen Einschätzung zur derzeitigen Organisation durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW begründet.

 

Bereits im Sommer letzten Jahres hat der Bürgermeister auf Grund von Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern (Kassenpatientinnen und Kassenpatienten) in einem persönlichen Gespräch mit dem Präsidenten Dr. med. Potthoff die von der Bürgerschaft „gefühlte“ nicht ausreichende kassenärztliche Versorgung angesprochen, die auch mit zu der hohen Frequentierung der Notfallpraxis beiträgt.

 

Zwischenzeitlich wurden vom Bürgermeister auch Gespräche mit den Organisatoren der Notfallpraxis geführt sowie weitere Informationen eingeholt. Auch hieraus bestätigte sich der Eindruck, dass ohne Berücksichtigung lokaler/regionaler Bedarfsaspekte, die gerade hier wieder den ländlichen Raum negativ betreffen, Veränderungen nur wegen der landesweiten Einheitlichkeit erfolgen sollen.

 

Resultierend daraus wurde dem Präsidenten das Unverständnis über die geplante Änderung, sowohl aus der Funktion des Bürgermeisters wie auch als Vorsitzender des Kuratoriums der Hermann-Josef-Stiftung, bereits am 03.03.2015 schriftlich mitgeteilt. Ebenso wurden die Ärztekammer sowie der Kreisverband der Kassenärztlichen Vereinigung, die bei der abschließenden Entscheidungsfindung mit einbezogen wird, gebeten, sich für den Erhalt der Notfallpraxis einzubringen.


Beschlussentwurf:

„1. ….

 

2. ….[1]


[1] Neben dem Resolutionstext könnte an dieser Stelle noch beschlossen werden, wem – über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und die Ärztekammer Nordrhein hinaus – die Resolution zur Kenntnis zu geben wäre.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Antragsschreiben der SPD-Fraktion vom 02.03.2015

Schreiben des Präsidenten der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vom 18.02.2015

Eingabe Ludowika Oberbusch und Valerie Kußmaul GbR vom 04.03.2015

Schnellbrief 40 einschließlich Anlagen des StGB NRW vom 12.03.2015

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antragsschreiben der SPD-Fraktion vom 02.03.2015 (391 KB)      
Anlage 2 2 Schreiben des Präsidenten der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vom 18.02.2015 (3626 KB)      
Anlage 3 3 Eingabe Ludowika Oberbusch und Valerie Kußmaul GbR vom 04.03.2015 (2053 KB)      
Anlage 4 4 Schnellbrief 40 einschließlich Anlagen des StGB NRW vom 12.03.2015 (356 KB)