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Tagesordnung - 2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe  

 
 
Bezeichnung: 2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
Datum: Di, 16.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Werkleitung      
Ö 2  
Bericht aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
Berichte über laufende Baumaßnahmen      
Ö 4     Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings      
Ö 4.1  
Fahrradwegweisung des kommunalen Radverkehrsnetzes der Stadt Erkelenz hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
A 80/085/2014  
Ö 5     Angelegenheiten der Stadtentwicklung      
Ö 5.1  
Enthält Anlagen
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Gerderhahn), Erkelenz-Gerderhahn hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/291/2014  
Ö 5.2  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 0310.2 "Unterhahn", Erkelenz-Gerderhahn hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/292/2014  
Ö 5.3  
Bebauungsplan Nr. III/8 "Leo-Heinrichs-Weg/Oestricher Straße", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. III/8 "Leo-Heinrichs-Weg/Oestricher Straße", Erkelenz-Mitte sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/293/2014  
Ö 6     Angelegenheit/en aus der 1. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 11.09.2014      
Ö 6.1  
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB
Enthält Anlagen
A 61/288/2014  
Ö 6.2  
Bebauungsplan Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Entwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB
Enthält Anlagen
A 61/289/2014  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat):

„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum-              Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

 2.Dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

 4.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1. Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“

 

   
    11.09.2014 - Braunkohlenausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Geänderter Beschluss - Änderungen in fett und kursiv - (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe, Hauptausschuss und Rat):

„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

 2.Dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

 4.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1. Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    16.09.2014 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 6.2 - geändert beschlossen
   

Geänderter Beschluss - Änderungen in fett und kursiv - (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

2.Dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

4.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1. Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    18.09.2014 - Hauptausschuss
    Ö 2.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum-Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

 2.Dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

 4.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1. Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    24.09.2014 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 4.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird beschlossen.

 2.Dem in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurf (Gestaltungsplan Stand August 2014) wird zugestimmt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, zu erarbeiten.

 4.Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. XXll „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1. Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 6.3  
Stellungnahme der Stadt Erkelenz zum Entwurf des Braunkohlenplanes "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath"  
Enthält Anlagen
A 61/290/2014  
Ö 7     Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung      
Ö 7.1  
Errichtung eines Retentionsbodenfilters in Schwanenberg hier: Aufstellungsbeschluss  
A 66/320/2014  
Ö 7.2  
Kanalbau Durchörterung B 57 hier: Aufstellungsbeschluss  
A 66/321/2014  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)      
N 4.2     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 5.1     (nichtöffentlich)