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Auszug - Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Werkleitung  

 
 
2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 16.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Technischer Beigeordneter Lurweg trägt folgende Mitteilungvor:

 

1.1Gestellung von Arbeitskräften für den Baubetriebshof zur Erledigung saisonalbedingter Arbeiten

 

Der geltende Rahmenauftrag für die Gestellung von Saisonarbeitskräften für den Baubetriebshof aus dem Jahre 2011 läuft zum 01.04.2015 aus. Der Rahmenvertrag sieht die Gestellung von Arbeitskräften zur Erledigung von saisonal bedingten Arbeiten, insbesondere im Rahmen der Grünflächenpflege, vor. Diese Aufgaben können nicht mit dem vorhandenen Stammpersonal bewältigt werden. Der Einsatz von Saisonarbeitskräften hat sich in den letzten Jahren bewährt. Sowohl saisonale Spitzen als auch zusätzliche Arbeiten (Bestattungen) und Krankheitsvertretungen für langzeiterkrankte Mitarbeiter konnten mit Hilfe dieses Instrumentariums aufgefangen und zu einem Großteil kompensiert werden. Der Personalbestand beim Baubetriebshof konnte deshalb trotz zunehmender Belastungen (Übernahme zusätzlicher Flächen in der Grünflächenpflege infolge der Erschließung neuer Baugebiete; Durchführung der Bestattungen in Eigenregie seit dem 01.05.2012) konstant gehalten werden. Der Baubetriebshof benötigt aber deshalb auch zukünftig zur Abdeckung saisonal auftretender Bedarfsfälle bis zu 20 Arbeitskräfte (vorrangig Helfer) mit einem Arbeitsvolumen von ca. 15.000 Jahresarbeitsstunden.

 

Wie bisher, soll der zusätzliche Arbeitskräftebedarf nicht über die Festeinstellung von Saisonarbeitskräften abgedeckt werden, sondern im Rahmen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages. Dies hat den Vorteil, dass die benötigten Mitarbeiter bedarfsorientiert auch für kürzere Arbeitseinsätze angefordert und eingesetzt werden können. Der Schwerpunkt des Einsatzes erfolgt mit der Ausführung von leichten Arbeiten im Rahmen der Grün- und Freiflächenpflege.

 

 

Durch den Rahmenauftrag bindet sich die Stadt nicht, ein bestimmtes Kontingent an Arbeitskräften abzurufen bzw. eine bestimmte Auftragssumme zu erreichen. Die Anzahl der abzurufenden Arbeitskräfte richtet sich nach den politischen Vorgaben im Zuge der Aufstellung des Haushaltsplanes. Es ist deshalb beabsichtigt, die Gestellung von Saisonarbeitskräften für den Baubetriebshof für die Zeit vom 01.04.2015 bis zum 31.03.2018 erneut mittels eines offenen Vergabeverfahrens auszuschreiben. Eine jährliche Ausschreibung ist wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwandes nicht sinnvoll.