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Auf Nachfrage zu der Stellungnahme des Erftverbandes im Rahmen der Bauleitplanung erklärt die Verwaltung, dass wasserwirtschaftlich grundsätzlich keine Bedenken seitens des Erftverbandes bestehen und im Rahmen der Bebauung der Grundstücke auf Grund der gemessenen Grundwasserstände keine Probleme zu erwarten sind. Beschluss: (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat): „1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Gerderhahn), Erkelenz-Gerderhahn, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in den als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabellen vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen In Gerderhahn), Erkelenz-Gerderhahn, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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