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Technischer Beigeordneter Lurweg erläutert auf Nachfrage, dass die Maßnahme aufgrund der zu geringen Kapazitäten der vorhandenen Zuleitung zum Regenrückhaltebecken Schulring erforderlich sei und in den Zuständigkeitsbereich des städtischen Abwasserbetriebs fällt. Die vorgeschlagene Alternative der Durchörterung unter der B 57 bewirkt eine erhebliche Kosteneinsparung zur bisherigen Planung. Innerhalb des Baugebietes „Klimaschutzsiedlung“ ist der Investor für die Entwässerung zuständig. Beschluss: "Der Abwasserbetrieb Erkelenz wird beauftragt, die Entwässerung des Bereichs Bauxhof Nord-Ost (Teilbereich der Klimaschutzsiedlung) mittels Realisierung einer Durchörterung unter der B 57 sicher zu stellen. Die Maßnahme ist gemäß den Plänen mit der Nr. 654.1.501 umzusetzen. Den erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen von 150.000 € bei Maßnahme A 11020094 wird zugestimmt. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen erfolgt durch Einsparungen bei Maßnahme A 11020902.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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