I.Der Auftrag zur Lieferung eines
Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20/16 für die Löschgruppe Schwanenberg ist
der Firma Schlingmann, Stievenstraße 9 in 49201 Dissen a. T. W. zu erteilen.
II.Die Zustimmung zur überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25.000,-- Euro bei Auftragssachkonto B
02157005 7831000 wird hiermit gemäß § 85 Abs. 1 GO NW erteilt. Sie wird durch
Kürzung bei Auftragssachkonto S 13010006 7852000 Grünordnung (Immerath-Neu)
abgedeckt, da hier die Auftragserteilung bereits erfolgt ist.
09.09.2009 - Hauptausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als
Empfehlung an den Rat):
I.Der Auftrag zur Lieferung eines
Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20/16 für die Löschgruppe Schwanenberg ist
der Firma Schlingmann, Stievenstraße 9 in 49201 Dissen a. T. W. zu erteilen.
II.Die Zustimmung zur überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25.000,-- Euro bei Auftragssachkonto B
02157005 7831000 wird hiermit gemäß § 85 Abs. 1 GO NW erteilt. Sie wird durch
Kürzung bei Auftragssachkonto S 13010006 7852000 Grünordnung (Immerath-Neu)
abgedeckt, da hier die Auftragserteilung bereits erfolgt ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
16.09.2009 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„I.Der Auftrag zur Lieferung eines
Hilfeleistungslöschfahrzeuges HLF 20/16 für die Löschgruppe Schwanenberg ist
der Firma Schlingmann, Stievenstraße 9, in 49201 Dissen a. T. W., zu erteilen.
II.Die Zustimmung zur überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25.000,00 Euro bei Auftragssachkonto B
02157005 7831000 wird hiermit gemäß § 85 Abs. 1 GO NW erteilt. Sie wird durch
Kürzung bei Auftragssachkonto S 13010006 7852000 Grünordnung (Immerath-Neu)
abgedeckt, da hier die Auftragserteilung bereits erfolgt ist.“