Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 20/144/2009  

 
 
Betreff: Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2008 gem. § 95 Abs. 3 GO NW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
09.09.2009 
31. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.09.2009 
26. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz zum 31.12.2008  

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2008 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NW am 30. Juni 2009 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Nach § 95 Abs. 3 GO NW leitet hiermit der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht dem Rat zur Feststellung zu. Aufgrund der noch immer sehr umfangreichen Arbeiten und der Komplexität des Gesamtthemas, konnte auch in diesem Jahr keine fristgerechte Zuleitung nach § 95 (3) Satz 2 GO NW erfolgen. Danach hätte die Zuleitung bis spätestens zum 31. März 2009 erfolgen müssen. Es soll aber an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass gegenüber dem Vorjahr bei der Entwurfserstellung bereits eine zeitliche Verbesserung von  ca. 9 Monaten erreicht werden konnte. Auch sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die im § 95 (3) Satz 2 GO verankerte Zuleitungsfrist auf dem Prüfstand des Gesetzgebers ist, da diese landesweit aus den zuvor erwähnten Gründen nicht eingehalten wird.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss nach § 101 GO NW zu prüfen; er bedient sich zur Durchführung der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes. Der Rat wird deshalb den Entwurf des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss bzw. Rechnungsprüfungsamt zum Zwecke der Prüfung überweisen.

 

Zum Jahresabschluss ist auszuführen:

 

Die Gesamtergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von – 2.648.796 € konnte in der Gesamtergebnisrechnung mit einem Jahresüberschuss von 2.748.703,34 € (Jahresüberschuss des Vorjahres: 3.405.053,67 €) abschließen. Dies bedeutete eine Verbesserung des Geschäftsverlaufes um 5.397.499,34 €. 

 

Ursächlich hierfür war in erster Linie die deutliche Zunahme der ordentlichen Erträge um 10.011.982,80 €. Damit konnte die Steigerung der ordentlichen Aufwendungen um 5.278.315,59 € aufgefangen werden. Zusätzlich konnte beim Finanzergebnis noch eine Verbesserung von 663.832,13 €  erzielt werden.

 

Die Zunahme der ordentlichen Erträge erfolgte hauptsächlich bei der Gewerbesteuer, den Schlüsselzuweisungen sowie den „Anderen sonstigen ordentlichen Erträgen“ (dort insbesondere bei den Nachforderungszinsen zur  Gewerbesteuer). Die Mehraufwendungen stehen im direkten Zusammenhang mit den zusätzlichen Erträgen bei der Gewerbesteuer und den Nachforderungszinsen zur Gewerbesteuer und resultieren insbesondere aus zusätzlichen Aufwendungen  für eine (Drohverlust-)Rückstellung. Zu den näheren Einzelheiten dieses Sachverhaltes verweise ich auf den „Punkt A 10“ in der Ratssitzung vom 10.06.2009 im Rahmen der Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.

 

In der Gesamtfinanzrechnung verbesserte sich der Bestand an eigenen Finanzmitteln gegenüber  der Planung um 7.981.672,45 €. Der Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit verbesserte sich um 6.041.233,42 €, der Saldo aus der Investitionstätigkeit um 1.244.030,69 € und der Saldo aus Finanzierungstätigkeit um 696.408,34 €. Ohne Berücksichtigung der Mittelveränderungen beim Städt. Abwasserbetrieb ergeben sich durch diese durchweg positiven Entwicklungen liquide Mittel von 2.502.414,41 € zum 31.12.2008. Berücksichtigt man den Zahlungsfluss des Städtischen Abwasserbetriebes in 2008 mit, ergeben sich die in der Bilanz aufgeführten liquiden Mittel des städtischen Haushalts von 1.411.738,40 €. 

 

Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2008 auf 401.881.006,45 € beläuft. Es hat sich somit in 2008 um 8.793.371,34 € vermehrt. Die Passivseite umfasst das Eigenkapital mit 325.036.204,11 € und hat sich um 4.467.600,87 € erhöht. Die Rückstellungen stiegen um 5.370.214,31 € auf 37.931.416,31 € und die Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich um 135.705,49 €  auf 5.553.815,52 €. Die Verbindlichkeiten verringerten sich erfreulicherweise um 1.180.149,33 € auf 33.359.570,51 €.

 

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„ 1.       Der Entwurf des Jahresabschlusses 2008 ist vom Bürgermeister formgerecht zuge­leitet worden.

 

  2.       Zur Prüfung gemäß § 101 GO NW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient ( § 101 (8) GO NW).“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz zum 31.12.2008

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz zum 31.12.2008 (180 KB)