„1.Über die von den
Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf
der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller
erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
– Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven, Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage
zur Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven,
Anregungen der Bürger, beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die
Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand
aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereichesder 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden beschlossen.
3.Der Entwurf der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven ist unter Berücksichtigung dieses
Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.“
07.03.2005 - Braunkohlenausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von den
Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf
der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller
erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz –
Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven, Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz –
Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven, Anregungen der Bürger,
beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil
dieses Beschlusses.
2.Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand
aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen
Geltungsbereichesder 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden
beschlossen.
3.Der Entwurf der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath,
Erkelenz-Kückhoven ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer
eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: (13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen - als Empfehlung an
den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförd
Abstimmungsergebnis:
(13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen - als Empfehlung an den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung)
08.03.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von den
Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf
der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller
erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
– Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven, Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage
zur Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven,
Anregungen der Bürger, beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die
Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand
aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen
Geltungsbereichesder 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden
beschlossen.
3.Der Entwurf der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven ist unter Berücksichtigung dieses
Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.“