Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 61/006/2005  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. IV/1 "Roermonder Straße/Zehnthofweg", Erkelenz-Mitte
hier: Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf und Beteiligung der Bürger, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
08.03.2005 
2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht BBP Nr. IV 1 Roermonder -Str. Zehnthofweg  

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 11.11.2003 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Roermonder Straße/Zehnhofweg“, Erkelenz-Mitte beschlossen.

 

Mit dem zur Beschlussfassung vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Roermonder Straße/Zehnthofweg“, Erkelenz-Mitte wird das Ziel verfolgt, den Bereich zwischen Roermonder Straße, Von-Reumont-Straße, Zehnthofweg und der Krefelder Straße (ausgenommen der Flächen des Bebauungsplanes Nr. XIV) wieder mit Planrecht zu versehen und die städtebauliche Entwicklung gemäß den Vorgaben des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz zu sichern. Derzeit gelten für den vorgenannten Bereich – nach Aufhebung des Vorläuferplanes Nr. IV (1. Änderung) – die Regelungen des § 34 BauGB,  für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.

In dieser Sitzung soll die Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf und die Beteiligung der Bürger, der Träger öffentlicher Belange und des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte beschlossen werden.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Aufstellung der Satzung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet ist. Eine menschenwürdige Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB i.V.m. § 1 a BauGB sind die Belange des Umweltschutzes, des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen.

 

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

 

„1.       Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Roermonder Straße/Zehnthofweg“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

 

2.               Dem in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Roermonder Straße/Zehnthofweg“, Erkelenz-Mitte sind die Bürger, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu hören.

 

3.               Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Roermonder Straße/Zehnthofweg“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht BBP Nr. IV 1 Roermonder -Str. Zehnthofweg (129 KB)