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Tatbestand: In seiner Sitzung am 11.11.2003 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Roermonder Straße/Zehnhofweg“, Erkelenz-Mitte beschlossen. Mit
dem zur Beschlussfassung vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV/1
„Roermonder Straße/Zehnthofweg“, Erkelenz-Mitte wird das Ziel
verfolgt, den Bereich zwischen Roermonder Straße, Von-Reumont-Straße,
Zehnthofweg und der Krefelder Straße (ausgenommen der Flächen des
Bebauungsplanes Nr. XIV) wieder mit Planrecht zu versehen und die
städtebauliche Entwicklung gemäß den Vorgaben des Flächennutzungsplanes der
Stadt Erkelenz zu sichern. Derzeit gelten für den vorgenannten Bereich –
nach Aufhebung des Vorläuferplanes Nr. IV (1. Änderung) – die Regelungen
des § 34 BauGB, für eine geordnete
städtebauliche Entwicklung ist die Aufstellung des Bebauungsplanes
erforderlich. In
dieser Sitzung soll die Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf und die Beteiligung
der Bürger, der Träger öffentlicher Belange und des Bezirksausschusses
Erkelenz-Mitte beschlossen werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte
des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch
die Aufstellung der Satzung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt.
Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten
sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche
Ausführung von Planungen gewährleistet. So
sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige
städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende
Bodennutzung gewährleistet ist. Eine menschenwürdige Umwelt und die natürlichen
Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu entwickeln. Bei der
Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB i.V.m. § 1 a BauGB
sind die Belange des Umweltschutzes, des Natur- und Landschaftsschutzes zu
berücksichtigen. Beschlussentwurf
(in eigener Zuständigkeit): „1. Dem in der Sitzung vorgestellten und
erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Roermonder
Straße/Zehnthofweg“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt. 2.
Dem in der
Sitzung vorgelegten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV/1
„Roermonder Straße/Zehnthofweg“, Erkelenz-Mitte sind die Bürger,
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bezirksausschuss
Erkelenz-Mitte zu hören. 3.
Sollten bei der
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten
Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV/1
„Roermonder Straße/Zehnthofweg“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2
BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“ Finanzielle
Auswirkungen: keine
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