Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In seiner Sitzung am 09.06.2004 hat der Rat der Stadt
Erkelenz dem in der Sitzung
vorgestellten Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath–Pesch–Lützerath,
Erkelenz-Kückhoven zugestimmt und beschlossen, hierzu die Träger öffentlicher
Belange und die Bürger zu hören. Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Träger
öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 14.10.2004 an die Behörden und
Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, sowie der öffentlichen
Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB im Amtsblatt Nr. 23 vom 24.09.2004 eingeleitet. Bürgerbeteiligungstermine wurden durchgeführt, am 27. und
30.09.2004 in Immerath sowie Bürgerversammlung am 04.10.2004 in Immerath und am
12.10.2004 in Erkelenz, Rathaus. In der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1
BauGB wurden Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange sowie seitens
der Bürger vorgetragen. Die Anregungen sind in den Anlagen zur Beschlussvorlage der
7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz- Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Anregungen der Bürger aufgelistet.
Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge der Verwaltung gehen ebenfalls aus den
v.g. beigefügten Anlagen hervor. Über das Ergebnis der Abwägung und die daraus resultierende
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden
werden. Überarbeitung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung: Über die aus dem Abwägungsvorgang zum Beteiligungsverfahren
resultierenden Planänderungen hinaus, ergeben sich infolge der Überprüfung des
Änderungsentwurfes die nachfolgend erläuterten Änderungen der Planung. Der Umfang der Ausgleichsflächen auf landwirtschaftlichen
Flächen ist in dem in der Sitzung vorliegenden Planentwurf am östlichen Ortsrand des Umsiedlungsstandortes
gegenüber der vorherigen Planung zurück genommen worden. Dies betrifft die hier
ursprünglich vorgesehene Nutzung als Obstwiese, welche dem
landschaftspflegerischen Ausgleich dienen sollte. Aufgrund der am westlichen Ortsrand der Ortslage Kückhoven
vorhandenen weitgehend intakten Struktur des Landschaftsraumes ist eine weitere
Anreicherung mit Ausgleichsmaßnahmen zur Entwicklung der Landschaft aus
landschaftsplanerischer Sicht auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen
nicht zwingend erforderlich. Im rechtskräftigen Flächennutzumngsplan sind
südlich des Umsiedlungsstandortes, im Bereich des Wahnenbusch, Flächen zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
dargestellt, auf denen in Abstimmung und in Zusammenarbeit mit Eigentümern,
Pächtern und Bewirtschaftern der Flächen plangebiets- externe Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden können. Dieser
Landschaftsraum dient auch Erholungszwecken für den nahegelegenen
Umsiedlungsstandort. Soweit im südlichen Landschaftsraum des
Umsiedlungsstandortes Flächen zur Verfügung stehen und ein erforderlicher
Ausgleichsbedarf über die bereits im Plangebiet erfolgten Ausgleichsmaßnahmen
hinaus besteht, können für diese Ausgleichsmaßnahmen die o.a. Flächen
herangezogen werden. Die Darstellung von Spielplätzen ist in dem in der Sitzung
vorliegenden Planentwurf gegenüber der vorherigen Planung reduziert worden.
Dies betrifft Spielplatzdarstellungen im nördlichen Plangebiet, denen aufgrund
geringer Flächengröße keine Grünfläche zugeordnet ist. Die Spielplatzversorgung
für alle Altersgruppen kann im Plangebiet mit einem ausreichend bemessenen
Angebot in der zentralen Grünfläche (Lunapark) gewährleistet werden. Die gegenüber den im Altort vorhandenen rd. 2,9 ha
öffentlichen Grünflächen im Planentwurf auf rd. 5,4 ha erhöhten öffentlichen
Grünflächen sind funktional als auch in ihrer Flächengröße für die
beabsichtigten Nutzungsaufnahmen als hinreichend anzusehen. Es werden nachfolgende Entwurfsänderungen vorgeschlagen: auf die Darstellung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz,
zur Pflege und zur Entwicklung des Bodens, der Natur und Landschaft als
überlagernde Darstellung der Fläche für die Landwirtschaft am östlichen
Ortsrand des Umsiedlungsstandortes zu verzichten und die weitergehenden Ausgleichsmaßnahmen
im Bebauungsplanverfahren festzulegen, die betreffende Fläche ist aus dem
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung zu entlassen, auf die Darstellung von Spielplätzen im nördlichen
Plangebiet zu verzichten. Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende
Planung nicht betroffen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden
agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur
Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologisch, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen
gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5
BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der
Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet ist. Eine
menschenwürdige Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen,
zu sichern und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1
Abs. 5 Nr. 7 BauGB in Verbindung mit § 1 a BauGB sind die Belange des Natur-
und des Landschaftsschutzes zu berücksichtigen. Beschlussentwurf: „1. Über die von den
Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf
der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller
erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz
– Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven, Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage
zur Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven,
Anregungen der Bürger, beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die
Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2.
Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand
aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden beschlossen. 3.
Der Entwurf der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven ist unter Berücksichtigung dieses
Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlagen: Anlage zur Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anlage zur Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven - Anregungen der Bürger Übersicht 7. Änderung des FNP Erkelenz-Kückhoven
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||