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Vorlage - A 80/014/2005  

 
 
Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz - Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Braunkohlenausschuss Vorberatung
07.03.2005 
1. Sitzung des Braunkohlenausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
08.03.2005 
2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abwägung 7. Änd. FNP Umsiedlung Immerath TÖB PDF-Dokument
Abwägung 7. Änd. FNP Umsiedlung Immerath Bürger PDF-Dokument
Übersicht 7. Änd. FNP - Umsiedlung Immerath pp.  

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 09.06.2004 hat der Rat der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung  vorgestellten Entwurf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath–Pesch–Lützerath, Erkelenz-Kückhoven zugestimmt und beschlossen, hierzu die Träger öffentlicher Belange und die Bürger zu hören.

 

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 14.10.2004 an die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind, sowie der öffentlichen Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt Nr. 23 vom 24.09.2004 eingeleitet.

 

Bürgerbeteiligungstermine wurden durchgeführt, am 27. und 30.09.2004 in Immerath sowie Bürgerversammlung am 04.10.2004 in Immerath und am 12.10.2004 in Erkelenz, Rathaus.

 

In der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB wurden Anregungen seitens der Träger öffentlicher Belange sowie seitens der Bürger vorgetragen.

 

Die Anregungen sind in den Anlagen zur Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz- Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Anregungen der Bürger aufgelistet. Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge der Verwaltung gehen ebenfalls aus den v.g. beigefügten Anlagen hervor.

 

Über das Ergebnis der Abwägung und die daraus resultierende öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden.

 

Überarbeitung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung:

Über die aus dem Abwägungsvorgang zum Beteiligungsverfahren resultierenden Planänderungen hinaus, ergeben sich infolge der Überprüfung des Änderungsentwurfes die nachfolgend erläuterten Änderungen der Planung.

Der Umfang der Ausgleichsflächen auf landwirtschaftlichen Flächen ist in dem in der Sitzung vorliegenden Planentwurf  am östlichen Ortsrand des Umsiedlungsstandortes gegenüber der vorherigen Planung zurück genommen worden. Dies betrifft die hier ursprünglich vorgesehene Nutzung als Obstwiese, welche dem landschaftspflegerischen Ausgleich dienen sollte.

Aufgrund der am westlichen Ortsrand der Ortslage Kückhoven vorhandenen weitgehend intakten Struktur des Landschaftsraumes ist eine weitere Anreicherung mit Ausgleichsmaßnahmen zur Entwicklung der Landschaft aus landschaftsplanerischer Sicht auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht zwingend erforderlich. Im rechtskräftigen Flächennutzumngsplan sind südlich des Umsiedlungsstandortes, im Bereich des Wahnenbusch, Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt, auf denen in Abstimmung und in Zusammenarbeit mit Eigentümern, Pächtern und Bewirtschaftern der Flächen plangebiets-

externe Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden können. Dieser Landschaftsraum dient auch Erholungszwecken für den nahegelegenen Umsiedlungsstandort. Soweit im südlichen Landschaftsraum des Umsiedlungsstandortes Flächen zur Verfügung stehen und ein erforderlicher Ausgleichsbedarf über die bereits im Plangebiet erfolgten Ausgleichsmaßnahmen hinaus besteht, können für diese Ausgleichsmaßnahmen die o.a. Flächen herangezogen werden.

Die Darstellung von Spielplätzen ist in dem in der Sitzung vorliegenden Planentwurf gegenüber der vorherigen Planung reduziert worden. Dies betrifft Spielplatzdarstellungen im nördlichen Plangebiet, denen aufgrund geringer Flächengröße keine Grünfläche zugeordnet ist. Die Spielplatzversorgung für alle Altersgruppen kann im Plangebiet mit einem ausreichend bemessenen Angebot in der zentralen Grünfläche (Lunapark) gewährleistet werden.

Die gegenüber den im Altort vorhandenen rd. 2,9 ha öffentlichen Grünflächen im Planentwurf auf rd. 5,4 ha erhöhten öffentlichen Grünflächen sind funktional als auch in ihrer Flächengröße für die beabsichtigten Nutzungsaufnahmen als hinreichend anzusehen.  

Es werden nachfolgende Entwurfsänderungen vorgeschlagen:

auf die Darstellung einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung des Bodens, der Natur und Landschaft als überlagernde Darstellung der Fläche für die Landwirtschaft am östlichen Ortsrand des Umsiedlungsstandortes zu verzichten und die weitergehenden Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplanverfahren festzulegen, die betreffende Fläche ist aus dem Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung zu entlassen,

auf die Darstellung von Spielplätzen im nördlichen Plangebiet zu verzichten.

 

Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.

 

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologisch, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet ist. Eine menschenwürdige Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB in Verbindung mit § 1 a BauGB sind die Belange des Natur- und des Landschaftsschutzes zu berücksichtigen.

 

 

Beschlussentwurf:

 

Beschlussentwurf:

„1.       Über die von den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven, Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven, Anregungen der Bürger, beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2.               Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches  der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden beschlossen.

3.               Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlagen:

Anlagen:

Anlage zur Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Anlage zur Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven - Anregungen der Bürger

 

Übersicht 7. Änderung des FNP Erkelenz-Kückhoven

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung 7. Änd. FNP Umsiedlung Immerath TÖB (98 KB) PDF-Dokument (132 KB)    
Anlage 2 2 Abwägung 7. Änd. FNP Umsiedlung Immerath Bürger (83 KB) PDF-Dokument (100 KB)    
Anlage 3 3 Übersicht 7. Änd. FNP - Umsiedlung Immerath pp. (89 KB)