Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In seiner Sitzung am 09.06.2004 hat der Rat der Stadt
Erkelenz dem in der Sitzung vorgelegten Entwurf zur 6. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich,
Erkelenz-Mitte zugestimmt und beschlossen, hierzu die Träger öffentlicher
Belange und die Bürger zu hören. Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Träger
öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 12.10.2004 an die Behörden und
Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind sowie der öffentlichen
Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1
BauGB im Amtsblatt Nr. 23 vom 24.09.2004 eingeleitet. Bürgerbeteiligungstermine wurden durchgeführt, am 28. und
29.09.2004 in Borschemich sowie Bürgerversammlung am 07.10.2004 in Borschemich
und am 12.10.2004 in Erkelenz, Rathaus. Von den Bürgern wurden keine abwägungsrelevante Anregungen
vorgetragen. Die Träger öffentlicher Belange haben dagegen Anregungen
vorgetragen, die in der Anlage zur Beschlussvorlage der 6. Änderung des
Flächennutzungsplandes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich,
Erkelenz-Mitte, Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgelistet sind. Die
Abwägungs- und Beschlussvorschläge gehen
ebenfalls aus der v.g. Anlage hervor. Über das Ergebnis der Abwägung und die daraus resultierende
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden
werden. Überarbeitung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung: Über die aus dem Abwägungsvorgang zum Beteiligungsverfahren
resultierenden Planänderungen hinaus, ergeben sich infolge der Überprüfung des
Änderungsentwurfes die nachfolgend erläuterten Änderungen der Planung. Der Umfang der Ausgleichsflächen auf landwirtschaftlichen
Flächen ist in dem in der Sitzung vorliegenden Planentwurf im Bereich zum
Wasserwerk bzw. am östlichen Ortsrand gegenüber der vorherigen Planung zurück
genommen worden. Dies betrifft die hier ursprünglich vorgesehenen Nutzungen als
Obstwiesen, welche dem landschaftspflegerischen Ausgleich dienen sollten. Gemäß den Vorgaben des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes
und seinem landschaftspflegerischen Fachbeitrag entspricht die vormals auf
landwirtschaftlichen Flächen geplante großzügige Ortsrandeingrünung nicht den landschaftspflegerischen
Entwicklungszielen des gültigen Flächennutzungsplanes. Hier ist
eine in Ost-West-Richtung verlaufende landschaftliche
Hauptentwicklungsachse entlang der Nordtangente als Teil einer ringförmigen
Umschließung der Innenstadt vorgesehen. Aus diesen Gründen wurde auf eine zusätzliche
landschaftliche Entwicklungsachse, die Richtung Rath-Anhoven »ins Leere läuft«,
verzichtet – zugunsten der Stärkung des gesamtstädtischen landschaftspflegerischen
Entwicklungskonzeptes. Es ist beabsichtigt, den nicht bereits im Plangebiet
ausgleichbaren Eingriff in Natur und Landschaft im Rahmen dieses
gesamtstädtischen Entwicklungskonzeptes extern im östlich des
Umsiedlungsstandortes angrenzenden Landschaftsraum zu kompensieren. Des weiteren ist die für den Umsiedlungsstandort aus dem
gewählten Gutachterentwurf hervorgegangene öffentliche Grünfläche mit der
beabsichtigten Nutzung als Festwiese aufgrund nochmaliger Überprüfung
entbehrlich. Für diese Nutzungen ist die Errichtung eines Bürgerhauses mit
entsprechender Mehrzweckhalle vorgesehen. Die gegenüber den im Altort
vorhandenen rd. 1,7 ha öffentlichen Grünflächen im Planentwurf auf rd. 6,6 ha erhöhten öffentlichen Grünflächen sind
funktional als auch in ihrer Flächengröße für die beabsichtigten
Nutzungsaufnahmen als hinreichend anzusehen. Es werden nachfolgende Entwurfsänderungen vorgeschlagen: auf die Darstellung der Ausgleichsflächen westlich des
Wasserwerkes bis zu den dargestellten Bauflächen und am östlichen
Plangebietsrand bis zum Wirtschaftsweg zu verzichten und aus dem
Geltungsbereich der Flächennutzungplanänderung zu entlassen auf die Darstellung der öffentlichen Grünfläche westlich des
Wasserwerkes bis zu den dargestellten Bauflächen zu verzichten und aus dem
Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung zu entlassen. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende
Planung nicht betroffen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden
agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur
Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige
ökologisch, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen
gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5
BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der
Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet ist. Eine
menschenwürdige Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen,
zu sichern und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB in
Verbindung mit § 1 a BauGB sind die Belange des Natur- und des
Landschaftsschutzes zu berücksichtigen. Beschlussentwurf „ 1. Über die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange , vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden beschlossen. 3. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine Anlagen Anlage zur Beschlussvorlage der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Übersicht 6. Änderung FNP Erkelenz-Mitte
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