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Vorlage - A 80/015/2005  

 
 
Betreff: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz - Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Beteiligt:Planungsamt
Beratungsfolge:
Braunkohlenausschuss Vorberatung
07.03.2005 
1. Sitzung des Braunkohlenausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
08.03.2005 
2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abwägung 6. Änd. FNP Umsiedlung Borschemich TÖB PDF-Dokument
Übersicht 6. Änd. FNP - Umsiedlung Borschemich  

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 09.06.2004 hat der Rat der Stadt Erkelenz dem in der Sitzung vorgelegten Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte zugestimmt und beschlossen, hierzu die Träger öffentlicher Belange und die Bürger zu hören.

 

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 12.10.2004 an die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind sowie der öffentlichen Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt Nr. 23 vom 24.09.2004 eingeleitet.

Bürgerbeteiligungstermine wurden durchgeführt, am 28. und 29.09.2004 in Borschemich sowie Bürgerversammlung am 07.10.2004 in Borschemich und am 12.10.2004 in Erkelenz, Rathaus.

 

Von den Bürgern wurden keine abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen.

 

Die Träger öffentlicher Belange haben dagegen Anregungen vorgetragen, die in der Anlage zur Beschlussvorlage der 6. Änderung des Flächennutzungsplandes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte, Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger  öffentlicher Belange aufgelistet sind. Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge  gehen ebenfalls aus der v.g. Anlage hervor.

 

Über das Ergebnis der Abwägung und die daraus resultierende öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden.

 

Überarbeitung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung:

Über die aus dem Abwägungsvorgang zum Beteiligungsverfahren resultierenden Planänderungen hinaus, ergeben sich infolge der Überprüfung des Änderungsentwurfes die nachfolgend erläuterten Änderungen der Planung.

Der Umfang der Ausgleichsflächen auf landwirtschaftlichen Flächen ist in dem in der Sitzung vorliegenden Planentwurf im Bereich zum Wasserwerk bzw. am östlichen Ortsrand gegenüber der vorherigen Planung zurück genommen worden. Dies betrifft die hier ursprünglich vorgesehenen Nutzungen als Obstwiesen, welche dem landschaftspflegerischen Ausgleich dienen sollten.

Gemäß den Vorgaben des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes und seinem landschaftspflegerischen Fachbeitrag entspricht die vormals auf landwirtschaftlichen Flächen geplante großzügige Ortsrandeingrünung nicht  den landschaftspflegerischen Entwicklungszielen des gültigen Flächennutzungsplanes.   Hier ist  eine in Ost-West-Richtung verlaufende landschaftliche Hauptentwicklungsachse entlang der Nordtangente als Teil einer ringförmigen Umschließung der Innenstadt vorgesehen.

Aus diesen Gründen wurde auf eine zusätzliche landschaftliche Entwicklungsachse, die Richtung Rath-Anhoven »ins Leere läuft«, verzichtet – zugunsten der Stärkung des gesamtstädtischen landschaftspflegerischen Entwicklungskonzeptes. Es ist beabsichtigt, den nicht bereits im Plangebiet ausgleichbaren Eingriff in Natur und Landschaft im Rahmen dieses gesamtstädtischen Entwicklungskonzeptes extern im östlich des Umsiedlungsstandortes angrenzenden Landschaftsraum zu kompensieren.

Des weiteren ist die für den Umsiedlungsstandort aus dem gewählten Gutachterentwurf hervorgegangene öffentliche Grünfläche mit der beabsichtigten Nutzung als Festwiese aufgrund nochmaliger Überprüfung entbehrlich. Für diese Nutzungen ist die Errichtung eines Bürgerhauses mit entsprechender Mehrzweckhalle vorgesehen. Die gegenüber den im Altort vorhandenen rd. 1,7 ha öffentlichen Grünflächen im Planentwurf auf rd.  6,6 ha erhöhten öffentlichen Grünflächen sind funktional als auch in ihrer Flächengröße für die beabsichtigten Nutzungsaufnahmen als hinreichend anzusehen.

 

Es werden nachfolgende Entwurfsänderungen  vorgeschlagen:

auf die Darstellung der Ausgleichsflächen westlich des Wasserwerkes bis zu den dargestellten Bauflächen und am östlichen Plangebietsrand bis zum Wirtschaftsweg zu verzichten und aus dem Geltungsbereich der Flächennutzungplanänderung zu entlassen

auf die Darstellung der öffentlichen Grünfläche westlich des Wasserwerkes bis zu den dargestellten Bauflächen zu verzichten und aus dem Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung zu entlassen.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen.

 

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologisch, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet ist. Eine menschenwürdige Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von  Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB in Verbindung mit § 1 a BauGB sind die Belange des Natur- und des Landschaftsschutzes zu berücksichtigen.

 

 

Beschlussentwurf

Beschlussentwurf

„ 1.      Über die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Behörden und   sonstigen Träger öffentlicher Belange , vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.               Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplanes sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden beschlossen.

3.               Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlagen

Anlagen

Anlage zur Beschlussvorlage der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Borschemich, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Übersicht  6. Änderung FNP Erkelenz-Mitte

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abwägung 6. Änd. FNP Umsiedlung Borschemich TÖB (94 KB) PDF-Dokument (109 KB)    
Anlage 2 2 Übersicht 6. Änd. FNP - Umsiedlung Borschemich (99 KB)