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Auszug - 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz - Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven  

 
 
2. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.03.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 80/014/2005 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz - Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

„1.       Über die von den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven, Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven, Anregungen der Bürger, beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2.               Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches  der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden beschlossen.

3.               Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: (13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

Abstimmungsergebnis: (13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)