Bürgerinformationssystem
Beschluss: „1. Über die von den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven, Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur Beschlussvorlage der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven, Anregungen der Bürger, beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Die in der Beschlussvorlage unter Tatbestand aufgeführten Entwurfsänderungen und Änderungen des räumlichen Geltungsbereiches der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie im Entwurf dargestellten Änderungen werden beschlossen. 3. Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz – Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath, Erkelenz-Kückhoven ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: (13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen) |
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