Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
1.
„Die
Einleitung der 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum“,
Erkelenz-Mitte wird beschlossen.
2.
Zu der 1.
Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum“, Erkelenz-Mitte ist der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu
geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4
Abs. 1 BauGB entsprechend zu unterrichten. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte
ist zu beteiligen.
3.
Sollten bei
der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB keine Planungsrelevanten
Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 1. Änderung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. G 02.2/1 „Agrarzentrum“, Erkelenz-Mitte
gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“