„Von den in der Zeit vom 26.05.2023 - 25.08.2023 getroffenen Entscheidungen des Kämmerers zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW/ § 85 Abs. 1 GO NRW wird Kenntnis genommen.“
14.09.2023 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 8.2 - zur Kenntnis genommen
Protokollnotiz (als Empfehlung an den Rat):
„Von den in der Zeit vom 26.05.2023 - 25.08.2023 getroffenen Entscheidungen des Kämmerers zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW/ § 85 Abs. 1 GO NRW wird Kenntnis genommen.“
„Von den in der Zeit vom 26.05.2023 - 25.08.2023 getroffenen Entscheidungen des Kämmerers zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW/ § 85 Abs. 1 GO NRW wird Kenntnis genommen.“