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Vorlage - A 61/680/2023  

 
 
Betreff: 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
12.09.2023 
19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.09.2023 
18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
20.09.2023 
20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentl. Belange 41. Änderung FNP  
Übersicht Geltungsbereich 41. Änderung FNP  

Tatbestand:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung der Stadt Erkelenz hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zu erarbeiten. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf des Bauleitplanes die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beteiligen.

Ziel der Planung ist es, Baurecht für neue Wohnbauflächen zu schaffen und damit das bereits im Bebauungsplan Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte festgesetzte Wohnquartier zu vervollständigen. Dafür soll das nördliche Wohnquartier Richtung Süden weiterentwickelt werden. Die zentrale Grünachse des „Oerather Mühlenfeldes“ kann des Weiteren über die Ackerflur weitergeführt werden und somit die Innenstadt mit der freien Landschaft verbinden.

Zur Erreichung der Planungsziele soll auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die bisher im Flächennutzungsplan für Landwirtschaft dargestellte Fläche in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Ackerflur (Gemarkung Erkelenz, Flur 38, Flurstück 14) im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 02.3/2 „Oerather Mühlenfeld West“, Erkelenz-Mitte und hat eine Größe von ca. 2,3 ha.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung geht aus der Anlage hervor.

Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Erkelenz Nr. 6/2023 vom 06.04.2023 bekannt gemacht.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 6 vom 06.04.2023 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 17.04.2023 bis einschließlich 21.04.2023 in der Stadtverwaltung Erkelenz sowie über das Internet durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen vorgetragen.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 17.04.2023 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 27.04.2023 beteiligt. In der 6. Sitzung des Bezirksausschusses am 20.06.2023 wurde die Flächennutzungsplanänderung vorgestellt; die Erläuterungen wurden von den Ausschussmitgliedern zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst und die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Der Entwurf der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und im Rathaus auszulegen; die Behörden sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja X  Nein 

 

Bauleitpläne in Form von Flächennutzungsplänen als vorbereitender und Bebauungsplänen als verbindlicher Bauleitplanung haben indirekt Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.

Während aus Flächennutzungsplänen keine Baurechte abgeleitet werden können, schaffen Bebauungspläne die Grundlage für (neue) Bebauungen, aber auch Entwicklung von Grünflächen oder den Bau von Verkehrsflächen.

Im Baugesetzbuch sind die Belange Klimaschutz und Klimaanpassung seit 2013 als Teil eines stetig größer werdenden Katalogs an Belangen und Themen in § 1 Abs. 5 aufgenommen worden.

Mit geringen Ausnahmen sind bei jeder Aufstellung eines Bauleitplanes eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht zu erstellen. Hier sind die genannten Aspekte enthalten.

Regelmäßig sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich, durch welche auch Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Bauleitplanung werden durch einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz GmbH & Co. KG (GEE) sichergestellt.


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte

 

Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Oerather Mühlenfeld West), Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentl. Belange 41. Änderung FNP (168 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich 41. Änderung FNP (807 KB)