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Vorlage - A 20/627/2023  

 
 
Betreff: Kauf der Geschäftsanteile der NEW Tönisvorst GmbH durch die NEW AG und anschließende Aufspaltung - mittelbare Beteiligung über die Kreiswerke Heinsberg GmbH
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.09.2023 
18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
20.09.2023 
20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg - Geschäftsanteile  

Tatbestand:

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG. Die Stadt Erkelenz ist mit 4,125% an den KWH unmittelbar beteiligt. Daraus ergibt sich eine mittelbare Beteiligung der Stadt Erkelenz von rund 0,37 % an der NEW AG.

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u. a. beim Kauf der Geschäftsanteile der NEW Tönisvorst durch die NEW AG.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

 

Die Gründe, die zum Kauf der Geschäftsanteile der NEW Tönisvorst GmbH durch die NEW AG, mit anschließender Aufspaltung, geführt haben, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 19.09.2023 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf diese als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage verwiesen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1. Dem Erwerb der Geschäftsanteile an der NEW Tönisvorst GmbH von der Stadt Tönisvorst und von der NEW Viersen GmbH durch die NEW AG wird zugestimmt.

 

2.    Der Aufspaltung der Geschäftsbereiche der NEW Tönisvorst GmbH auf die NEW Netz

GmbH, die NEW NiederrheinWasser GmbH sowie die NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH nach dem Kauf der Anteile wird zugestimmt.

 

3. Die Vertreter der Stadt Erkelenz in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Kon-

zerns werden ermächtigt, dem Erwerb und der Aufspaltung zuzustimmen."


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Eine unmittelbare Auswirkung auf dem Klimaschutz oder der Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschlussentwurf nicht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg - Geschäftsanteile (1429 KB)