Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Am 21. Juni 2023 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass die Stadt Erkelenz zum 31.12.2022 keinen Gesamtabschluss aufstellt. In einem solchen Fall sieht die Gemeindeordnung NRW im § 117 vor, dass die Kommune einen Beteiligungsbericht zu erstellen hat.
Der Beteiligungsbericht war bis zum 31.12.2018 als Teilbereich des Gesamtabschlusses jeweils dem Rat mit zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Durch die Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses ist der Beteiligungsbericht nunmehr seit 2020 jährlich dem Rat separat zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Beteiligungsbericht hat grundsätzlich folgende Informationen zu sämtlichen verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten:
Die entsprechenden Informationen für die Beteiligungen der Stadt Erkelenz können dem als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht entnommen werden. Eine graphische Übersicht der derzeit verselbständigten Aufgabenbereiche ist auf Seite 9 des Beteiligungsberichtes dargestellt. Die wesentlichen Informationen zu den einzelnen Aufgabenbereichen schließen sich auf den dann folgenden Seiten des Beteiligungsberichtes an.
Die Verwaltung schlägt vor, den als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht zum 31.12.2022 zu beschließen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Der als Anlage beigefügte Beteiligungsbericht zum 31.12.2022 wird beschlossen.“ Klima-Check: Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?
Durch die Veröffentlichung des Beteiligungsberichts ist ein minimal erhöhter Papierverbrauch zu erwarten. Dies könnte durch eine rein digitale Bereitstellung des Berichts verhindert werden. Weder befördert der Bericht, noch behindert er insgesamt das Vorhaben im Sinne von mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit.
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Beteiligungsbericht zum 31.12.2022
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