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Vorlage - A 20/625/2023  

 
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Betriebes gewerblicher Art „Verkehrsbetrieb der Stadt Erkelenz“
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.09.2023 
18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
20.09.2023 
20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Verkehrsbetrieb_Jahresabschluss 2022 mit Bilanz zum 31.12.2022 sowie Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.-31.12.2022  

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz hat auf dem Teileigentumsgrundstück in der Hermann-Josef-Gormanns-Straße eine Tiefgarage errichten lassen und betreibt diese seit April 1997. Der Betrieb einer öffentlichen Tiefgarage ist als wirtschaftlich selbständige Tätigkeit anzusehen, die nach dem Körperschaftsteuergesetz und den Körperschaftsteuerrichtlinien einen Betrieb gewerblicher Art bildet. Für diesen Betrieb gewerblicher Art ist eine Gewinnermittlung mittels Bestandsvergleich (§ 4 Einkommensteuergesetz) durchzuführen.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG hat nunmehr den Jahresabschluss des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2022 aufgestellt. Die Prüfungsgesellschaft hat am 19. Juni 2023 nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt:

 

„Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung - des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz Betrieb gewerblicher Art für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

 

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen."

 

Die Bilanz ist zum 31. Dezember 2022 in Aktiva und Passiva mit 876.248,09 Euro (Vorjahr = 192.583,80 Euro) ausgeglichen. Der Jahresfehlbetrag 2022 beträgt 25.821,25 Euro (Vorjahr = Jahresfehlbetrag von -12.347,65 Euro).


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1.

Die Bilanz des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2022, abschließend in Aktiva und Passiva mit 876.248,09 Euro wird festgestellt.

 

 2.

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2022, abschließend mit einem Jahresfehlbetrag von 25.821,25 Euro (Erträge 22.983,07 Euro, Aufwendungen 48.804,32 Euro), wird festgestellt.

 

 3.

Dem Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz GmbH & Co. KG, Aachen, vom 19. Juni  2023 für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.“

 


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja 

Nein 

 

Eine unmittelbare Auswirkung auf dem Klimaschutz oder der Klimafolgenanpassung ergibt sich durch den vorliegenden Beschluss nicht.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlagen:

Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2022

mit Bilanz zum 31.12.2022 sowie Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.-31.12.2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verkehrsbetrieb_Jahresabschluss 2022 mit Bilanz zum 31.12.2022 sowie Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.-31.12.2022 (889 KB)