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Vorlage - A 61/678/2023  

 
 
Betreff: 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Wiederholung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Wiederholung des Feststellungsbeschlusses
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
12.09.2023 
19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.09.2023 
18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
20.09.2023 
20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentl. Belange 35. Änderung FNP  
Übersicht Geltungsbereich 35. Änderung FNP  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 17.11.2020 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung der Stadt Erkelenz die Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, beschlossen und die Verwaltung beauftragt, einen Entwurf der Flächennutzungsplanänderung zu erarbeiten. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, die Öffentlichkeit frühzeitig gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath zu beteiligen.

Ziel und Zweck der Aufstellung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, ist die Vorbereitung der Schaffung von Baurechten für gewerbliche Ansiedlungen. Westlich der Brüsseler Allee sind als Ergänzung und Arrondierung des Gewerbe- und Industriepark Commerden (GIPCO) Flächen für die Landwirtschaft im Umfang von ca. 0,9 ha als Änderung in gewerbliche Bauflächen vorgesehen. Durch die Änderung können sinnvolle Grundstückszuschnitte erfolgen. Die Flächen arrondieren Parzellen, welche unmittelbar an die Brüsseler Allee anschließen; sie sind somit bereits erschlossen. Gleichzeitig soll im südlichen Bereich eine Fläche von ca. 1,3 ha von gewerblichen Bauflächen in Flächen für die Landwirtschaft geändert werden. Der Geltungsbereich geht aus der Anlage hervor.

Mit E-Mail vom 26.10.2020 bestätigt die Bezirksregierung Köln, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz an die Ziele der Raumordnung angepasst ist.

Parallel zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, wird das Bauleitplanverfahren zur 3. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. XIX/1 „Industrie- und Gewerbepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, durchgeführt.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 7 vom 08.04.2022 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 19.04.2022 bis 27.04.2022 in der Stadtverwaltung Erkelenz sowie über das Internet durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine Stellungnahmen vorgetragen.

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 28.03.2022 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

  1. Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath wurde aufgrund örtlicher Zuständigkeit mit Schreiben vom 20.04.2022 beteiligt.

 

4. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung vom 07.06.2022, des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.06.2022 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 15.06.2022 wurde der Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12 vom 21.06.2022 in der Zeit vom 04.07.2022 bis 12.08.2022 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.

Mit Schreiben vom 30.03.2023 versagt die Bezirksregierung Köln die Genehmigung der vom Rat der Stadt Erkelenz am 21.09.2022 beschlossenen 35. Änderung des Flächennutzungsplanes. Folgender Grund steht der Genehmigung entgegen: Die Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 12 vom 21.06.2022 zur öffentlichen Auslegung verstößt gegen das Selektionsgebot des § 3 Abs. 2 Satz 3 Halbs. 1 BauGB zum Erfordernis der Bekanntmachung der verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen. Mit einer erneut bekanntzumachenden öffentlichen Auslegung auf die Dauer eines Monats mit erneuter abschließender Beschlussfassung des Rates ist der Bekanntmachungsfehler im ergänzenden Verfahren zu heilen (s. Punkt 6).

 

5. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 04.07.2022 über die öffentliche Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen zum Entwurf des Bauleitplanes vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

6. Wiederholung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, wurde nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 10 vom 23.06.2023 in der Zeit vom 03.07.2023 bis 11.08.2023 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt.

Während der Auslegungsfrist wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vorgetragen.

 

7. Mitteilung an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Mit Schreiben vom 03.07.2023 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 03.07.2023 bis 11.08.2023 benachrichtigt.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen zum Entwurf des Bauleitplanes vorgetragen; neun Behörden haben sich lediglich dahingehend geäußert, dass sie keine Bedenken gegen die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes haben bzw. verweisen auf frühere Stellungnahmen (s. Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte).

 

In dieser Sitzung soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Feststellungsbeschluss wiederholt gefasst werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse beschlossen.“


Klima-Check:

Trägt der Beschlussentwurf zum Klimaschutz oder zur Klimafolgenanpassung bei?

 

Ja X  Nein 

 

Bauleitpläne in Form von Flächennutzungsplänen als vorbereitender und Bebauungsplänen als verbindliche Bauleitplanung haben indirekt Auswirkungen auf Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.

Während aus Flächennutzungsplänen keine Baurechte abgeleitet werden können, schaffen Bebauungspläne die Grundlage für (neue) Bebauungen, aber auch Entwicklung von Grünflächen oder den Bau von Verkehrsflächen.

Im Baugesetzbuch sind die Belange Klimaschutz und Klimaanpassung seit 2013 als Teil eines stetig größer werdenden Katalogs an Belangen und Themen in § 1 Abs. 5 aufgenommen worden.

Mit geringen Ausnahmen sind bei jeder Aufstellung eines Bauleitplanes eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht zu erstellen. Hier sind die genannten Aspekte enthalten.

Regelmäßig sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich, durch welche auch Maßnahmen zum Klimaschutz und Klimafolgenanpassung erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Erarbeitung des Bauleitplanes stehen im Haushaltsplan unter dem Produktsachkonto 090100 542940 „Räumliche Planung / Planungs- und Gutachterkosten“ Haushaltsmittel zur Verfügung.

 


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte

 

Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Gewerbliche Bauflächen Brüsseler Allee), Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahmen Öffentlichkeit, Behörden und sonstige Träger öffentl. Belange 35. Änderung FNP (456 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht Geltungsbereich 35. Änderung FNP (775 KB)